Bei Geldknappheit oder Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme kann sich das Unternehmen eine finanzielle Unterstützung des Gründers sparen. Dies führt dazu, dass die Wirtschaftsprüfer und Anwälte des Unternehmens vor der Frage stehen, die beste Option für den Abschluss einer solchen Transaktion zu wählen. Tatsache ist, dass die Hilfe des Gründers zu einem weiteren ungerechtfertigten finanziellen Verlust für das Unternehmen werden kann.
Anleitung
Schritt 1
Unterschreiben Sie einen Kreditvertrag mit dem Gründer schriftlich. Die Gelder, die die Gesellschaft leihweise auch vom Gründer erhält, werden nicht in die Berechnung der Einkünfte der Gesellschaft einbezogen, die besteuert werden. Zudem kann ein solches Darlehen zinslos vergeben werden, was gegenüber einem Bankdarlehen einen Vorteil hat. Laut Schreiben des Finanzministeriums Nr. 03-02-07 / 1-171 vom 12.04.2007 sind die Steuerinspektoren nicht berechtigt, zusätzliche Steuern auf Kredittransaktionen zu erheben. Gleichzeitig können die Aufwendungen, die das Unternehmen mit Fremdmitteln bezahlt hat, einkommensteuermindernd verwendet werden.
Schritt 2
Beantragen Sie die unentgeltliche Unterstützung eines Gründers, der mehr als 50% des genehmigten Kapitals des Unternehmens besitzt. In diesem Fall unterliegen die kostenlos erhaltenen Gelder gemäß Artikel 251 Absatz 1 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nicht der Einkommensteuer, und die von diesen Mitteln gezahlten Kosten sind in der Zusammensetzung enthalten der Aufwendungen für die Berechnung der Bemessungsgrundlage.
Schritt 3
Geben Sie einen Beitrag zum Eigentum der Organisation aus. Hier gibt es eine Reihe von Einschränkungen. Nach Art. 27 des Bundesgesetzes Nr. 14-Fz vom 08.02.1998 können nur Mitglieder der GmbH Beiträge zum Eigentum leisten. Die Möglichkeit der Vermögenseinlage muss in der Satzung der Gesellschaft festgehalten werden. Und schließlich, wenn das Unternehmen auf diese Einkünfte die Einkommensteuer abschaffen will, muss der Gründer 50 % des Anteils am genehmigten Kapital einbringen.
Schritt 4
Erhöhen Sie Ihr genehmigtes Kapital. Diese Möglichkeit zur Anmeldung der Stifterbeihilfe ist am zeitaufwendigsten, da sie von vielen zusätzlichen Unterlagen begleitet wird. Eine LLC kann ihr genehmigtes Kapital durch zusätzliche Einlagen ihrer Teilnehmer erhöhen und eine JSC - durch die Platzierung zusätzlicher Aktien. Laut Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. 07-05-06 / 86 vom 09.04.2007 unterliegt die Gesellschaft auf diese Einlagen nicht der Einkommensteuer, sondern ist verpflichtet, die Erhöhung der Wert der Aktie.