Gemäß Kapitel 13 des RF IC entstehen Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern oder behinderten Eltern. Sie können auf freiwilliger oder obligatorischer Basis Unterhalt als Prozentsatz des Einkommens des Zahlers oder in fester Höhe beziehen.
Es ist notwendig
- - freiwillige Vereinbarung;
- - Antrag an das Gericht.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie einen Pauschalbetrag erhalten möchten, erstellen Sie einen notariellen Vertrag über die freiwillige Zahlung des Unterhalts für minderjährige Kinder oder behinderte Eltern.
Schritt 2
Eine freiwillige Vereinbarung über die Zahlung von Alimenten ist in Kapitel 16 des IC RF geregelt und unterliegt der strikten Vollstreckung zusammen mit einem Vollstreckungsbescheid, der auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses erstellt wird. Geben Sie in der Vereinbarung den Betrag, die Zahlungsbedingungen und die Zahlungsweise an.
Schritt 3
Kommen Sie nicht zu einer freiwilligen Einwilligung, wenden Sie sich an das Gericht. Es wird zwangsweise Unterhalt verlangt. Das Gericht entscheidet, in welcher Form der Beklagte seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Die Auszahlung ist als Prozentsatz des Gesamteinkommens des Beklagten oder in fester Höhe möglich. Meistens wird ein Festbetrag für Personen festgelegt, die kein stabiles Einkommen haben, überhaupt kein Einkommen haben oder eine unternehmerische Tätigkeit mit vereinfachter Besteuerung ausüben, wenn das genaue Einkommen nur sehr schwer zu ermitteln ist.
Schritt 4
Ist das Einkommen des Beklagten stabil, kann das Gericht eine prozentuale Unterhaltszahlung anordnen. Ein Kind oder älterer Elternteil zahlt 25 % des Gesamteinkommens, bei zwei - 33 %, ab drei Kindern - die Hälfte des Gesamteinkommens.
Schritt 5
Hat das Gericht beschlossen, Unterhalt in fester Höhe zu zahlen, so sind die Mittel in dieser Höhe unabhängig von der Vermögenslage des Beklagten systematisch auf das Konto des Klägers zu überweisen. Dieser Betrag kann nur durch Abschluss einer neuen Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden, wenn der Unterhalt zuvor im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung gezahlt wurde. Wenn der Unterhalt gerichtlich eingezogen wurde, kann der Betrag geändert werden, indem eine Klageschrift eingereicht und ein Nachweis beigefügt wird, dass der Beklagte weitere Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Personen hat.