In manchen Fällen ist eine objektive Beurteilung der Vermögens- und Zahlungsfähigkeit nicht einer einzelnen Person, sondern ihrer gesamten Familie, in der sie lebt, erforderlich. Dies kann beispielsweise erforderlich sein, um ein Darlehen oder verschiedene Arten von Zuschüssen zu erhalten, unter anderem für die Zahlung von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen. Als Kriterium wird in diesen Fällen das monatliche Bruttoeinkommen der Familie herangezogen.
Was macht das Gesamteinkommen aus
Das monatliche Gesamteinkommen einer Familie ist die Summe des monatlichen Gesamteinkommens aller ihrer Mitglieder, die die Volljährigkeit erreicht haben. Der Durchschnittswert dieses Einkommens pro Familienmitglied ist ein objektives Kriterium zur Beurteilung des Wohlergehens dieser Familie. Bei einigen Fragen im Zusammenhang mit Geldverbindlichkeiten, beispielsweise bei der Aufnahme und Rückzahlung eines Kredits, wird die Familie als Ganzes betrachtet.
Um ein Hypothekendarlehen von einer Bank zu erhalten, darf die Höhe der monatlichen Zahlung 35 % des gesamten Familieneinkommens nicht überschreiten.
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens hat jedes seiner Mitglieder alle von ihm erhaltenen Bareinnahmen zu berücksichtigen. Der Gesamtbetrag sollte enthalten:
- Gehalt unter Berücksichtigung der monatlichen Zulagen, Zuzahlungen, Barprämien und -vergütungen und sogar materielle Hilfen, von deren Höhe in der Regel auch keine persönliche Einkommensteuer gezahlt wird;
- alle monatlichen Leistungen - arbeitsfreier Tag, für ein Kind, für vorübergehende Behinderung, für Schwangerschaft und Geburt, für Elternurlaub und Arbeitslosigkeit
- Unterhaltszahlungen, Stipendien, Renten, Geldzulagen für Militärangehörige, monatliche Versicherungsleistungen;
- Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit jeglicher Art;
- Beträge, die den Bürgern monatlich im Rahmen der sozialen Unterstützung für die Bezahlung von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen und Wohnungen gezahlt werden;
- erhaltene Beträge in Form von Zinsen auf Einlagen bei Banken;
- Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien sowie aus dem Verkauf von Immobilien und anderem Eigentum: Wertpapiere, Autos usw.;
- Zahlungen aus regionalen und lokalen Haushalten;
- Einkünfte aus Urheberrechten und Werkverträgen;
- Geldbeträge, die geschenkt oder vererbt wurden.
Das monatliche Bruttojahreseinkommen wird unter Berücksichtigung der Koeffizienten und Zulagen berechnet, die für die Arbeit in Gebieten mit schwierigen klimatischen Bedingungen gesetzlich gezahlt werden.
Welche Beträge werden nicht in das Gesamteinkommen eingerechnet?
In das Gesamteinkommen dürfen Sie die Gelder, die Sie aus dem Verkauf Ihres Eigenheims erhalten haben, nicht einbeziehen, wenn diese Gelder für die Renovierung des Hauses, in dem Sie wohnen, für den Bau oder den Kauf eines neuen Hauses verwendet wurden. Falls Sie im Rahmen des Programms für baufällige Wohnungen Zuschüsse oder Zuschüsse aus dem Haushalt einer Körperschaft der Russischen Föderation erhalten haben, dürfen Sie diese auch nicht in das Gesamteinkommen einbeziehen.