Jede werdende berufstätige Mutter zählt die Tage bis zum Mutterschaftsurlaub, denn in Erwartung des Babys liegt so vieles vor ihnen. Es ist notwendig, ein Zimmer für das Baby vorzubereiten, Babysachen zu kaufen, Windeln auszuwählen, ein Kinderbett, eine Kommode, Flaschen, Brustwarzen usw. zu kaufen. Und zweifellos interessiert sich die schwangere Frau sehr dafür, wie viel sie im Krankenstand für Schwangerschaft und Geburt bezahlt wird.
Anleitung
Schritt 1
Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Sie sich in der 30. Schwangerschaftswoche an eine Geburtsklinik wenden und eine Bescheinigung über die vorübergehende Behinderung vorlegen. Als nächstes müssen Sie einen Antrag und eine Krankmeldung für Ihren Arbeitsplatz stellen.
Schritt 2
Wenn Sie länger als 6 Monate zuletzt gearbeitet haben und wissen möchten, wie hoch das Mutterschaftsgeld ist, können Sie sich an die Buchhaltung wenden und die Vorauszahlung erfragen. Die Krankenstandszeit beträgt bei normaler Schwangerschaft 140 Kalendertage (70 Tage vor der Entbindung und 70 danach), bei Mehrlingsschwangerschaften verlängert sich die Frist auf 194 Tage (84 Tage vor der Entbindung und 110 Tage danach). Werden während der Geburt Mehrlingsschwangerschaften festgestellt, stellt die Entbindungsklinik der Mutter eine zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für 40 Kalendertage aus.
Schritt 3
Der Mutterschaftsurlaub wird auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes des Arbeitnehmers berechnet, darf jedoch die festgelegte Grenze nicht überschreiten. Das heißt, wenn Sie ein Gehalt von mehr als 35.000 Rubel und mehr als 34.583 Rubel pro Monat (die Höhe des Krankenstands für Schwangerschaft und Geburt im Jahr 2010) erhalten, können Sie es nicht erhalten.
Schritt 4
Wenn Sie ein Gehalt erhalten, das unter der Höchstgrenze liegt, wird der Mutterschaftsurlaub aus dem durchschnittlichen Verdienst für 12 Monate berechnet, bei der Berechnung werden die Beträge von Prämien, Urlaubsgeld und Krankheitsurlaub berücksichtigt. Dies war 2010 der Fall. Alle schwangeren Frauen müssen jedoch berücksichtigen, dass 2011 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, dank dem die Leistung auf neue Weise berücksichtigt wird. Das heißt, der Mutterschaftsurlaub wird als durchschnittliches Gehalt eines Arbeitnehmers berechnet, geteilt durch 730 Tage (die Anzahl der Tage in 2 Jahren). Vom 1. Januar 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2012 kann eine schwangere Frau wählen, nach welcher Regelung ihr Krankenstand in Rechnung gestellt wird. Sie müssen die Buchhaltung über Ihren Wunsch informieren und eine entsprechende Erklärung schreiben.