Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Krankenstand zu zahlen. Das Verfahren zur Berechnung des Krankenstands im Jahr 2016 weist eine Reihe von Nuancen auf, die berücksichtigt werden müssen.
Es ist notwendig
- - Angaben über die Höhe des Verdienstes der letzten zwei Jahre;
- - Angaben über die Anzahl der Krankheitstage.
Anleitung
Schritt 1
Für die Berechnung des Krankenhausgeldes im Jahr 2016 benötigen Sie Angaben zum Gesamteinkommen der letzten zwei Jahre (2014-2015). Dies umfasst alle Zahlungen (Gehalt, Boni, Zulagen) an einen Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommensteuer. Das resultierende Jahreseinkommen muss mit den Grenzwerten verglichen werden, ab denen Beiträge an die Sozialversicherungskasse gezahlt werden. Im Jahr 2014 sind es 624 Tausend Rubel, im Jahr 2015 - 670 Tausend Rubel. Übersteigt das Jahreseinkommen die angegebenen Werte, erfolgt die Berechnung auf deren Grundlage.
Schritt 2
Berechnen Sie Ihr durchschnittliches Tageseinkommen. Dazu muss die Höhe des Einkommens für zwei Jahre durch 730 (Anzahl Tage) geteilt werden. Vergleichen Sie den resultierenden Wert mit dem durchschnittlichen Mindesttagesverdienst, der 2016 auf 203,97 Rubel festgelegt wurde. Es wurde auf der Grundlage des neuen Mindestlohns von 6204 Rubel erzielt. für das laufende Jahr. Beim Vergleich von durchschnittlichem Tages- und Mindestverdienst ist ein höherer Wert zahlungspflichtig. Beachten Sie auch, dass der durchschnittliche Verdienst pro Tag 1772,6 Rubel nicht überschreiten sollte.
Schritt 3
Der sich daraus ergebende durchschnittliche Tagesverdienst ist mit der Anzahl der Krankheitstage und dem Prozentsatz zu multiplizieren, der von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und der Art des Krankenstandes abhängt. Wenn ein Arbeitnehmer selbst erkrankt, wird bei mehr als 8 Jahren Erfahrung ein Krankenstand in Höhe von 100%, von 5 bis 8 - 80%, bis zu 5 Jahren - 60% gezahlt. Bei einer Berufskrankheit werden 100 % des durchschnittlichen Tageslohns gezahlt.
Schritt 4
Bei der Zahlung von Krankenstand für die Kinderbetreuung werden die folgenden Prozentsätze berücksichtigt. Bei ambulanter Betreuung eines Kindes unter 15 Jahren sind die Zahlungen für die ersten 10 Tage abhängig von der Dienstzeit: 100 % - über 8 Jahre, 80 % - von 5 bis 8, 60 % - bis 5 Jahre. Nach 10 Tagen gilt eine Pauschale von 50 %. Bei der Pflege eines erkrankten Kindes im Krankenhaus und bei der Pflege eines über 15-jährigen Familienangehörigen werden in Abhängigkeit von der Dienstzeit die gleichen Prozentsätze angesetzt wie bei der Krankengeldzahlung bei Krankheit des Arbeitnehmers selbst.