Alle krankenversicherten Frauen haben Anspruch auf Schwangerschaftsgeld. Das Schwangerschaftsgeld beträgt 70 Kalendertage bei normalen Schwangerschaften und 84 Kalendertage bei Mehrlingsschwangerschaften. Die Zulage wird aus öffentlichen Mitteln gezahlt, aber von dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, gezählt und ausgestellt. Ab dem 1. Januar 2011 wird der Freibetrag auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes für 24 Monate berechnet. Der Mindestbetrag der Leistung darf den Mindestlohn nicht unterschreiten. Der Mindestlohn beträgt 4330 zuzüglich des Regionalkoeffizienten. Die Höchstgrenze für die Zahlung von Leistungen seit 2011 betrug 415.000 Rubel.
Anleitung
Schritt 1
Um die Höhe des Mutterschaftsgeldes zu berechnen, müssen Sie Ihr Einkommen für 24 Monate addieren und durch 730 dividieren. Dies ist der Betrag, der Ihnen an einem Tag ausgezahlt wird. Der Krankenstand wird bei der Berechnung des Gesamtverdienstes für 24 Monate vom Berechnungsbetrag gestrichen. Nun multiplizieren Sie den Betrag, den Sie am Tag der Zahlung erhalten haben, mit 70 oder 84, je nachdem, ob Ihre Schwangerschaft normal oder mehrlingshaft ist. Wenn Sie in mehreren Berufen arbeiten, sollte Ihnen das Schwangerschaftsgeld in allen Berufen gezahlt werden, Hauptsache, der Gesamtbetrag überschreitet 415 Tausend Rubel nicht.
Schritt 2
Wenn Sie nicht mehr als 6 Monate Berufserfahrung haben, wird die Zulage auf Basis des Mindestlohns gezahlt. Das heißt, addieren Sie 4330 zur Summe des regionalen Koeffizienten, der in Ihrer Region bereitgestellt wird. Dies ist die Höhe der Leistungszahlung für einen Kalendermonat.
Schritt 3
Frauen, die an Bildungseinrichtungen studieren, erhalten einen Zuschuss in Höhe eines Stipendiums dieser Bildungseinrichtung.
Schritt 4
Für Frauen, deren Betriebe liquidiert wurden und die den Status einer Arbeitslosigkeit haben, wird die Leistung mit 374,62 pro Monat berechnet.
Schritt 5
Wenn Sie sich vorzeitig zur Schwangerschaft angemeldet haben, erhalten Sie aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung zusätzlich einmalig 438, 87. Dazu müssen Sie sich vor der 12. Schwangerschaftswoche anmelden.