Das Buch der Einnahmen- und Ausgabenrechnung (KUDiR) ist das Hauptmeldeformular für einen Einzelunternehmer, der nach einem vereinfachten Steuersystem arbeitet. Der KUDiR wird von den Finanzbehörden bei Kontrollen der Arbeit eines Unternehmers angefordert, daher muss das Ausfüllen dieses Formulars sehr verantwortungsvoll angegangen werden.
Das Buch der Einnahmen- und Ausgabenrechnung ist ein Formular, das aus mehreren Abschnitten besteht. In diesem Meldeformular werden alle Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge erfasst. Neue Formen des Rechnungsbuches wurden mit Beschluss des russischen Finanzministeriums Nr. 135n vom 22. Oktober 2012 genehmigt. Dieses Formular können Sie in elektronischer Form oder in Papierform pflegen.
Wenn ein Unternehmer während des Jahres ein Buch in elektronischer Form führt, muss er am Ende des Besteuerungszeitraums das ausgefüllte Formular ausdrucken. Der KUDiR muss zwingend geschnürt, nummeriert und durch Unterschrift und Siegel des Unternehmers beglaubigt sein. Alle im Formular widergespiegelten Geschäftsvorfälle müssen durch Primärdokumente bestätigt werden.
Nach den neuen Regeln muss KUDiR seit 2013 nicht mehr von einem Steuerinspektor zertifiziert werden. Das KUDiR-Formular umfasst 4 Abschnitte.
Titelblatt
Auf dem Titelblatt sind die Angaben des Steuerpflichtigen angegeben, folgende Daten müssen angegeben werden:
- Name des Steuerpflichtigen;
- TIN des Steuerpflichtigen;
- Steuergegenstand;
- die Adresse des Standorts der Organisation oder des Wohnsitzes eines einzelnen Unternehmers;
- Nummer des Girokontos und Name der Bank des Steuerpflichtigen.
Auf der Titelseite ist auch das Jahr des KUDiR angegeben.
Abschnitt I
Dieser Abschnitt spiegelt Einnahmen und Ausgaben von Geschäftsvorfällen wider. Die Daten für jedes Quartal werden in einer separaten Tabelle wiedergegeben, die aus fünf Spalten besteht. Spalte 1 gibt die Nummer des registrierten Geschäftsvorfalls an. Spalte 2 gibt das Datum und die Nummer des Primärdokuments an, auf dessen Grundlage der Geschäftsvorfall durchgeführt wird. Spalte 3 beschreibt den Inhalt der Transaktion und gibt die Gegenpartei an. Spalte 4 enthält die erhaltenen Einnahmen und Spalte 5 - die dem Steuerzahler entstandenen Ausgaben. Einnahmen und Ausgaben werden in der Tabelle in Rubel und Kopeken ausgewiesen.
Die Erträge werden im KUDiR auf Cash-Basis abgebildet. Ein Eintrag in das Rechnungsbuch erfolgt erst nach Geldeingang auf dem Girokonto oder der Kasse. Bis 2013 mussten Unternehmer, die ein gewinnbringendes vereinfachtes Steuersystem nutzten, ihre Ausgaben nicht festsetzen. Nach den neuen Regeln müssen nun im KUDiR die mit der Verwendung von Haushaltsmitteln verbundenen Kosten berücksichtigt werden. Der Staat kann beispielsweise Zuschüsse zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und zur Unterstützung kleiner Unternehmen gewähren. Wurden diese Haushaltsmittel im Berichtszeitraum verausgabt, so sind sie im Abschnitt I des KUDiR als Aufwand auszuweisen.
Abschnitt II
Dieser Abschnitt spiegelt die Anschaffungs-, Bau- oder Herstellungskosten von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten wider. Abschnitt II des KUDiR wird nur von Steuerpflichtigen ausgefüllt, die das vereinfachte Einkommensteuersystem anwenden. Informationen werden für jedes einzelne Objekt reflektiert. Die Kostenberechnung erfolgt in einer Tabelle bestehend aus 16 Spalten. In der Kopfzeile der Tabelle befindet sich ein Algorithmus zur Berechnung der Ausgaben, der bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage nach dem vereinfachten Steuersystem berücksichtigt wird.
Abschnitt III
Hatte der Unternehmer nach den Ergebnissen der Vorjahre Verluste aus unternehmerischer Tätigkeit, so hat er diese im Berichtszeitraum in Abschnitt III des KUDiR darzustellen. Dieser Abschnitt wird nur von Steuerpflichtigen ausgefüllt, die das vereinfachte Steuersystem für Einnahmen und Ausgaben anwenden. Verluste aus Vorjahren mindern die Bemessungsgrundlage und können innerhalb von 10 Jahren auf künftige Besteuerungszeiträume übertragen werden. Die Daten werden zeilenweise in die Tabelle eingetragen.
Abschnitt IV
Seit 2013 gibt es im Hauptbuch einen neuen Abschnitt, der im Abschnitt IV des KUDiR die Höhe der im Berichtszeitraum ausgegebenen Versicherungsprämien und Krankenhausleistungen wiedergibt. Dieser Abschnitt ist nur bei Anwendung des vereinfachten Einkommensteuersystems auszufüllen. Der tabellarische Teil dieses Abschnitts des KUDiR gibt nicht nur die Höhe der Versicherungsprämien wieder, sondern auch den Zeitraum, für den die Zahlung geleistet wurde, sowie das Datum und die Nummer des primären Dokuments, auf dessen Grundlage die Zahlungen vorgenommen wurden.