Im Falle einer tatsächlichen Abwesenheit von Aktivität während des Besteuerungszeitraums hat der Zahler von UTII drei mögliche Möglichkeiten: eine „Null“-Erklärung für UTII einzureichen, eine vollständige „Nicht-Null“-Erklärung einzureichen oder nicht einzureichen überhaupt einer. Die Aufsichtsbehörden vertreten drei verschiedene Standpunkte zu diesem Problem, und für jeden Standpunkt gibt es offizielle Dokumente, die ihn verteidigen. Ein gewöhnlicher Steuerzahler wird erwischt wie Hühner in der Möse.
Es ist notwendig
Erklärungsformular für UTII
Anleitung
Schritt 1
Der Föderale Steuerdienst der Russischen Föderation ist der Meinung, dass der Steuerzahler das Recht hat, eine „Null“-Erklärung mit Bindestrichen in den Spalten einzureichen, in denen Rentabilitätsindikatoren angegeben werden sollten, wenn der Steuerzahler die Tatsache der Nichttätigkeit nachweisen kann. Zum Beispiel Dokumente, die Reparaturen bestätigen, eine gerichtliche Entscheidung zur Einstellung der Tätigkeit, die Behinderung eines Unternehmers usw. - Die Liste der Situationen ist offen. Allerdings ist schon die Möglichkeit der Abgabe einer Nullerklärung fraglich, da sie in der Abgabenordnung in keiner Weise vorgesehen ist.
Schritt 2
Das Finanzministerium lehnt unter Berufung auf die Bestimmungen der Abgabenordnung die Möglichkeit der Abgabe einer Nullerklärung ab und argumentiert, dass das Konzept des unterstellten Einkommens ein potenzielles und kein tatsächliches Einkommen vorsehe, und wenn der Steuerpflichtige als UTII registriert sei Zahler, und er hatte kein Einkommen, dann ist dies ausschließlich er, der Steuerzahler, Probleme, und er muss die Steuer vollständig zahlen, basierend auf der grundlegenden Rentabilität, den physischen Merkmalen der geplanten Tätigkeit und anderen Parametern, auf denen der Wert von UTII basiert.
Schritt 3
Schließlich nehmen die Gerichte, die keine Finanzbehörden sind, manchmal die für den Zahler vorteilhafteste Position ein, nämlich dass der Steuerzahler mangels tatsächlicher Tätigkeit während des Besteuerungszeitraums überhaupt nicht verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben, da dies nicht der Fall ist tatsächlich unter die Definition eines UTII-Zahlers fallen. Dies ist nach der Abgabenordnung eine Person, die die entsprechende unternehmerische Tätigkeit ausübt, und da sie diese nicht ausgeübt hat, ist sie nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Unnötig zu erwähnen, dass dieser spezielle Standpunkt am umstrittensten und mit Schwierigkeiten oder zumindest Gerichtsverfahren behaftet ist.
Schritt 4
Die sicherste Position für Sie ist daher die Position des Finanzministeriums, wenn auch die nachteiligste. Es ist jedoch das Finanzministerium, das den höchsten Status der oben genannten Kontrollorgane hat, seine Meinung ist die unbestrittenste, und wenn eine Erklärung ungleich Null abgegeben wird, wird niemand auf Sie hacken. Wenn die Unterbrechung Ihrer Aktivitäten kurz ist, nehmen Sie die Ausgaben in Kauf, reichen Sie eine Steuererklärung im Allgemeinen ein und schlafen Sie gut.
Schritt 5
Wenn die Unterbrechung Ihrer Tätigkeit lang genug ist, machen Sie sich die Mühe, sich vorab als Zahler von UTII abzumelden. In diesem Fall sind Sie selbstverständlich nicht melde- und steuerpflichtig.