Gewinne oder Aufwendungen aus der Veräußerung von Eigentum, mit Ausnahme des Verkaufs von Fertigwaren, machen den Großteil aller Betriebseinnahmen oder -ausgaben einer Organisation aus. Hierzu zählen auch Erträge oder Aufwendungen aus der Beteiligung an anderen Unternehmen. Erträge und Aufwendungen aus dem Verkauf von Vermögenswerten werden bei Abgang aufgrund des Verkaufs von abgeschriebenen Immobilien und deren Abschreibung aufgrund des Endes der Nutzungsdauer sowie der kostenlosen Übertragung erfasst.
Es ist notwendig
- - Buchhaltungssoftware;
- - Erstellung von Transaktionen.
Anleitung
Schritt 1
Der Betrag der Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wird auf die Belastung des Kontos "Abschreibung des Anlagevermögens" Nr. 02 oder "Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten" Nr. 05 von der Gutschrift der Konten "Anlagevermögen" Nr. 01 und „Immaterielle Vermögenswerte“Nr. 04.
Schritt 2
Der Restwert der immateriellen Vermögensgegenstände und des Anlagevermögens wird von den Darlehen Nr. 01 und Nr. 04 auf das Konto „Sonstige Erträge und Aufwendungen“Nr. 91 ausgebucht. werden auf die Belastung des Kontos Nr. 91 ausgebucht. Wenn nicht abgeschriebenes Eigentum aufgrund von Abschreibung im Zusammenhang mit unentgeltlicher Übertragung, Beschädigung oder Verkauf veräußert wird, werden die Kosten auf das Konto Nr. 91 abgebucht. Die Höhe der Schulden für das verkaufte Eigentum des Käufers wird entsprechend berücksichtigt zur Belastung des Kontos "Vergleiche mit Käufern" Nr. 62 und Gutschrift des Kontos Nr. 91.
Schritt 3
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen werden bei der Durchführung von Geschäften über Einlagen der Gesellschafter der Personengesellschaft in das gemeinschaftliche Vermögen und Einlagen in das genehmigte Kapital anderer Gesellschaften berücksichtigt. In diesem Fall besteht meistens eine Differenz zwischen dem Preis der übertragenen Immobilie und der vereinbarungsgemäßen Beitragsbemessung. Eine solche Differenz wird abhängig vom Wert der Belastung oder Gutschrift von Konto Nr. 91 berücksichtigt.
Schritt 4
Das Konto "Gewinn und Verlust" Nr. 99 spiegelt das Endergebnis der Finanztätigkeit der Organisation wider. Die Gutschrift spiegelt Einnahmen wider, und die Belastung spiegelt Ausgaben wider. Geschäftsvorfälle werden ab dem Beginn der Berichtsperiode periodengerecht auf dem Konto Nr. 99 abgebildet. Das endgültige Finanzergebnis wird durch den Vergleich der Haben- und Sollumsätze auf Konto Nr. 99 sowie der Höhe des Unternehmensgewinns ermittelt. Der Überschuss des Lastschriftumsatzes wird als Saldo auf dem Lastschriftkonto Nr. 99 verbucht und kennzeichnet die Verluste des Unternehmens.
Schritt 5
Das Finanzergebnis aus dem Verkauf von Liegenschaften sowie nicht betriebliche und betriebliche Erträge und Aufwendungen werden zunächst im Konto „Sonstige Erträge und Aufwendungen“Nr. 91 ausgewiesen. Anschließend werden von diesem Konto monatliche Beträge auf das Konto Nr. 99. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen werden sofort auf das Konto Nr. 99 überwiesen. Auf den Zwischenkonten ist keine vorherige Anmeldung erforderlich.
Schritt 6
Nach dem Berichtsjahr wird das Konto Nr. 99 geschlossen, die letzte Buchung ist die Ausbuchung von der Belastung des Kontos Nr. 99 auf die Gutschrift des Kontos „Gewinnrücklagen“Nr. 84 des ungedeckten Verlusts.