Wenn ein einzelner Unternehmer seine Tätigkeit eher aussetzt als beendet, sind hierfür keine Formalitäten erforderlich. Es genügt, dem Finanzamt nur fristgerecht eine Nullmeldung zu übermitteln. Ein Sonderfall sind Pflichtbeiträge zu außerbudgetären Mitteln. Sie müssen durchgeführt werden, unabhängig davon, ob Geschäfte getätigt werden oder nicht.
Es ist notwendig
- - Informationen über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter, gleich Null;
- - Nullsteuererklärung;
- - Nullbuch der Einnahmen und Ausgaben;
- - Computer;
- - Zugang zum Internet;
- - Konto im Dienst "Elektronischer Buchhalter" Elba "(Sie können eine Demo durchführen).
Anleitung
Schritt 1
Das erste Dokument zur Frist ist eine Information über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter. Sie müssen von allen Unternehmern eingereicht werden, auch von denen, die keine Tätigkeiten ausüben, und von denen, die sie führen, aber keine Mitarbeiter haben. Die Frist für die Einreichung der Steuerinformationen des letzten Jahres ist der 20. Januar.
Das Auskunftsformular können Sie online herunterladen oder bei Ihrem Finanzamt anfordern. In der erforderlichen Spalte gibt ein Unternehmer, der keine Mitarbeiter hat, Null an.
Im Elba-Dienst „Elektronischer Buchhalter“steht Ihnen der Dienst zur Erstellung eines Dokuments und dessen Übermittlung an Kontrollen über Telekommunikationskanäle kostenlos zur Verfügung. Wählen Sie dazu in der Liste der dringenden Aufgaben die Übermittlung der Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl auf die Registerkarte "Berichterstellung".
Schritt 2
Das nächste erforderliche Dokument ist eine Steuererklärung. Es muss spätestens am 30. April bzw. am ersten Werktag im Mai zur Prüfung vorgelegt werden, wenn dieser Termin auf ein Wochenende fällt.
Am einfachsten erstellen Sie es mit dem Online-Dienst "Elektronischer Buchhalter" Elba. Der Aktionsalgorithmus ist der gleiche wie im vorherigen Schritt. Auf der Registerkarte "Melden" müssen Sie die Einreichung der Erklärung in der Liste der dringenden. auswählen Aufgaben und das vom System generierte Dokument wird auf dem Computer gespeichert, um es später auszudrucken, zu unterschreiben und persönlich zum Finanzamt zu bringen oder per Post zu senden oder mit dem Dienst über das Internet zu übertragen. Beide Dienste sind kostenlos.
Da Sie den Abschnitt Einnahmen und Ausgaben nicht ausgefüllt haben, erstellt das System automatisch einen Nullbeleg.
Schritt 3
Das letzte Meldedokument für das Finanzamt ist das Einnahmen- und Ausgabenbuch, das von der Gewerbeaufsichtsbehörde beglaubigt werden muss.
Die beste Option ist, Elba erneut zu nutzen, zum Glück ist dieser Service kostenlos und steht Inhabern eines Demokontos zur Verfügung.
Um ein Null-Ertrags- und -Ausgabenbuch zu erstellen, müssen Sie auf die Registerkarte "Einnahmen und Ausgaben" gehen und, ohne sie auszufüllen, auf den entsprechenden Link klicken. Das resultierende Dokument muss noch auf einem Computer gespeichert, ausgedruckt und zum Finanzamt gebracht und zehn Tage später abgeholt werden.