Um ein Unternehmen als klein anzuerkennen, genügt es, die gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten, des Jahresumsatzes und des Anteils der staatlichen oder kommunalen Beteiligung einzuhalten. In einer Reihe von Körperschaften der Russischen Föderation gibt es jedoch spezielle Register, in die ein Unternehmen oder ein Unternehmer aufgenommen werden kann. In Moskau ist es beispielsweise ein Register für kleine und mittlere Unternehmen. Die Präsenz solcher in den Regionen sollte in den Strukturen zur Unterstützung des Unternehmertums einer bestimmten Teileinheit der Russischen Föderation geklärt werden.
Es ist notwendig
- - Antrag auf Eintragung in das Register ggf. mit Anlagen;
- - ein Auszug aus dem Unified State Register of Legal Entities oder EGRIP;
- - Statistikcodes (für juristische Personen);
- - Angaben über die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer mit dem Prüfzeichen der Steuerinspektion für das letzte Jahr;
- - Steuerberichte oder eine Erklärung eines Unternehmens oder Unternehmers für das letzte Jahr mit Steuerstempel;
- - Auszug aus dem Aktionärsregister (nur für JSC und JSC);
- - Vollmacht;
- - Reisepass.
Anleitung
Schritt 1
Füllen Sie den Antrag auf Aufnahme in das Register aus. Sie finden es im Internet auf den Websites der Strukturen zur Unterstützung des Unternehmertums (in Moskau die Abteilung zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen oder Zentren zur Unterstützung des Unternehmertums von Verwaltungsbezirken). Falls Zweigniederlassungen und Repräsentanzen vorhanden sind, füllen Sie bitte zusätzlich den entsprechenden Anhang zum Antrag aus. Um eine juristische Person in das Register eintragen zu können, müssen Sie auch Anhänge mit Angaben zu den Gründern und Jahresabschlüssen ausfüllen.
Schritt 2
Bereiten Sie eine Vollmacht für einen Vertreter vor, der Dokumente an den One Stop Shop der Small Business Support Department übermittelt. Für Firmen ist es obligatorisch, Unternehmer können, wenn sie selbst Unterlagen einreichen, auf eine Vollmacht verzichten. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, die Unterschrift des Geschäftsführers oder Unternehmers und das Siegel reichen aus.
Schritt 3
Sammeln Sie ein Paket mit den erforderlichen Dokumenten. Grundsätzlich handelt es sich um Unterlagen, die bereits in den Händen von Vertretern eines Unternehmens oder eines Unternehmers liegen: - Steuererklärungen und Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten mit Steuerstempel; - Statistikcodes (nur für Unternehmen); - Registerauszug der Aktionäre (nur für CJSC und OJSC). Sie müssen einen aktuellen Auszug aus dem Unified State Register of Legal Entities oder dem Unified State Register of Legal Entities entnehmen, da seine Gültigkeit begrenzt ist. Die meisten Dokumente werden im Original zur Überprüfung eingereicht und an den Antragsteller zurückgesandt. Im One-Stop-Shop verbleiben nur eine Erklärung und eine Vollmacht.
Schritt 4
Nehmen Sie das gesamte Dokumentenpaket zu den Sprechzeiten aus dem One-Stop-Shop des Referats zur Unterstützung des Mittelstands in Ihrem Landkreis mit. Sie befinden sich in der Regel in denselben Räumlichkeiten wie das Zentrum zur Unterstützung des Unternehmertums des Landkreises. Die genauen Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website des Fachbereichs bzw. der Kreis-PIU.
Schritt 5
Wenn die Unterlagen in Ordnung sind, erhalten Sie innerhalb der vom Mitarbeiter des Dienstes festgelegten Frist eine Bescheinigung über die Aufnahme in das Register. Den Stand der Zertifikatsreife können Sie auf der Website der PIU Ihres Distrikts verfolgen.