Wichtig ist, dass der Prüfer das Risiko nicht vollständig vermeidet, da dies grundsätzlich unmöglich ist, sondern nach vorheriger Betrachtung des Risikos eine einigermaßen richtige Einschätzung abgibt. Denn durch eine angemessene Einschätzung der Größenordnung des möglichen Prüfungsrisikos kann sichergestellt werden, dass die erforderlichen Verfahren in einem solchen Umfang durchgeführt werden, der dem Fachmann ein Urteil ermöglicht, das am umfassendsten und objektivsten widerspiegelt die Sachlage im Unternehmen.
Anleitung
Schritt 1
Das Prüfungsrisiko ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Jahresabschluss oder die Rechnungslegung eines Unternehmens nach der Bestätigung seines Ansatzes wesentliche unentdeckte falsche Darstellungen enthalten kann, oder die Zuverlässigkeit der Tatsache, dass wesentliche falsche Darstellungen enthalten sind, wenn diese falschen Darstellungen tatsächlich nicht im Abschluss vorhanden sind Aussagen.
Schritt 2
Das Prüfungsrisiko umfasst: betriebliches Risiko, Erkennungsrisiko und Kontrollrisiko.
Schritt 3
Das geschäftsinterne Risiko ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle Angaben in der Bilanz oder zu einzelnen Geschäftsvorfällen nicht der Realität entsprechen, weil sie fehlerhafte Angaben enthalten, die den Jahresabschluss sowie Bilanzpositionen verzerren.
Schritt 4
Das Kontrollrisiko ist die Wahrscheinlichkeit, dass unrichtige Informationen nicht zum erforderlichen Zeitpunkt vom internen Kontrollsystem erkannt oder gewarnt wurden.
Schritt 5
Das Risiko der Nichtaufdeckung ist die Wahrscheinlichkeit, dass die vom Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung angewandten Prüfungshandlungen nicht in der Lage sind, tatsächliche Verstöße von wesentlicher Art insgesamt oder einzeln aufzudecken.
Schritt 6
Somit wird die Höhe des Prüfungsrisikos nach folgender Formel berechnet: Betriebsrisiko multipliziert mit dem Risiko der Kontrollen und multipliziert mit dem Risiko der Nichtaufdeckung.
Schritt 7
Eine Bewertung des Ausmaßes des Kontrollrisikos kann auf Tests beruhen. Im Allgemeinen sollte die Zuverlässigkeit des Kontrollsystems innerhalb des Unternehmens höher sein als das betriebsinterne Risiko selbst, da das Kontrollsystem nur darauf abzielt, Mängel im Rechnungsführungssystem aufzudecken.
Schritt 8
In diesem Fall hängt die Höhe des Risikos der Nichtentdeckung in der Regel von der Risikobewertung der Kontrollen und des betrieblichen Risikos ab.