Ein Joint Venture ist eine komplexe Struktur mit mehreren Kontroll- und Managementebenen. Alle seine Ebenen sind voneinander abhängig und haben gleichzeitig unterschiedliche Steuerung. Bei der Zusammenlegung von Unternehmen ist zu beachten, dass es sich zunächst um zwei Unternehmen mit unterschiedlichen Zielen und Zielsetzungen handelt und es notwendig ist, ein gemeinsames Ziel mit getrennten Aufgaben zu bilden, um Verwechslungen zu vermeiden. Es ermöglicht Ihnen auch, Unsicherheiten bei der Zielerreichung zu beseitigen, die aufgrund einer unzureichend klaren Befugnisübertragung verwischt werden können.
Anleitung
Schritt 1
Der erste Schritt bei der Gründung eines Joint Ventures besteht darin, eine strategische Gesamtlinie zu definieren. Es ist zwingend erforderlich, dass die Unternehmen eine gemeinsame Richtung entwickeln, in die sie sich gemeinsam bewegen. Es ist auch notwendig, ein gemeinsames Ziel hervorzuheben, das kurz- und langfristig angestrebt wird.
Schritt 2
Erstellen Sie Projektarbeitsgruppen. Diese Arbeitsgruppen werden für die Planung und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten verantwortlich sein. Sie sind für die Gewaltenteilung, Kontrolle und Leitung der Joint-Venture-Aktivitäten verantwortlich. Eine Gleichgewichtszusammensetzung von jedem teilnehmenden Unternehmen ist erforderlich, ansonsten besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit von unkoordinierten Aktionen.
Schritt 3
Um unkoordinierte Aktionen zu vermeiden, ist eine vollständige Transparenz der Aktionen im Rahmen des Projekts zu gewährleisten. Geben Sie das Meldeformular ein, das von jedem Mitarbeiter verwendet werden soll, und die Verpflichtung, sich damit für den Vorgesetzten vertraut zu machen. In diesem Fall werden die Teilnehmer klar verstehen, was genau gerade getan wird und in welchem Stadium der Fortschritt ist.
Schritt 4
Achten Sie darauf, Ausstiegsstrategien aus dem Joint Venture zu entwickeln. Dies ist natürlich eine unerwünschte Option, aber wenn das Unternehmen Verluste macht, ist es umso besser, je früher die Partner den Vertrag kündigen, sonst werden beide weiterhin Verluste erleiden.