Um den Mehrwertsteuerbetrag aus dem Haushalt zurückerstatten zu können, ist eine Begründung erforderlich, bei der es sich um die Daten der im Berichtszeitraum eingereichten Erklärung handelt. Sehr oft sind Steuerzahler mit der Weigerung der Steueraufsichtsbehörden konfrontiert, die Mehrwertsteuer zu erstatten, daher müssen Bürgerorganisationen nicht nur der Ausführung von Dokumenten besondere Aufmerksamkeit schenken, sondern auch fast jede Phase der Transaktionen mit ihnen überwachen.
Anleitung
Schritt 1
Melden Sie sich zunächst beim zuständigen Finanzamt. In diesem Fall muss aus der Erklärung der aus dem Haushalt zu erstattende Betrag ersichtlich sein. Für den Fall, dass keine Steuerschulden bestehen, schreiben Sie einen Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung, in dem Sie eine der für Sie richtigen Rückerstattungsoptionen angeben.
Schritt 2
Danach ordnet das Finanzamt eine Schreibtischprüfung an, bei der Ihr Anspruch auf Erstattung der ausgewiesenen Mehrwertsteuerbeträge aus den Haushaltsmitteln nachgewiesen wird. Die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde des Föderalen Steuerdienstes müssen innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Einreichung der Dokumente eine angemessene Entscheidung treffen, die entweder eine vollständige Rückerstattung des Betrags, eine Ablehnung oder eine teilweise Rückerstattung aus dem Mehrwertsteuerhaushalt vorsieht.
Schritt 3
Wenn Ihre Organisation Zahlungsrückstände, Geldbußen oder Strafen hat, werden die zu zahlenden Mehrwertsteuerbeträge ohne vorherige Ankündigung zur Rückzahlung gesendet.
Schritt 4
Nach der entsprechenden Entscheidung übersendet die Aufsichtsbehörde alle Unterlagen an die Gebietskasse. Nach Erhalt müssen alle ausgewiesenen Mehrwertsteuerbeträge innerhalb von fünf Tagen zurückerstattet werden. Gleichzeitig informiert das Organ der Bundeskasse die Eidgenössische Steueraufsicht über den Zeitpunkt und die Höhe der Rückerstattung. Das Finanzamt informiert Sie wiederum über die getroffenen Maßnahmen.
Schritt 5
Sollten Sie innerhalb von zwölf Tagen keine solche Mitteilung erhalten haben, wird der ausgewiesene Mehrwertsteuerbetrag verzinst, der auch nachträglich vom Finanzministerium nach der betrachteten Regelung abgeführt wird.
Schritt 6
Es ist sehr wichtig, vor der Beantragung einer Rückerstattung aus dem Mehrwertsteuerhaushalt einen Abgleich mit den Gegenparteien durchzuführen und alle Rechnungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Andernfalls kann die Steuerbehörde, nachdem sie einen Fehler festgestellt hat, die Erstattung des Mehrwertsteuerbudgets verweigern. Und noch eine wichtige Bemerkung. Wurden bei der Prüfung dennoch Verstöße festgestellt, schreibt der Beamte des Finanzamtes eine Akte über die durchgeführte Prüfung aus. Sie haben ein Widerspruchsrecht, wenn Sie mit den Ergebnissen nicht einverstanden sind.