So Arrangieren Sie Die Inbetriebnahme Eines Hauses

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So Arrangieren Sie Die Inbetriebnahme Eines Hauses
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Video: So Arrangieren Sie Die Inbetriebnahme Eines Hauses

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Anonim

Nach Abschluss des Baus eines Hauses oder sonstigen Immobilienobjekts ist es erforderlich, eine erste technische Bestandsaufnahme durchzuführen und das Haus in Betrieb zu nehmen. Dazu müssen Sie alle Genehmigungen einholen, die für die Inbetriebnahme eines neuen Hauses erforderlich sind.

So arrangieren Sie die Inbetriebnahme eines Hauses
So arrangieren Sie die Inbetriebnahme eines Hauses

Anleitung

Schritt 1

Führen Sie eine rechtliche Registrierung auf der Grundlage der Bauergebnisse durch. Dazu sollten Sie sich mit einem schriftlichen Antrag bei der Gemeindeverwaltung auf die Einberufung der Auswahlkommission bewerben, damit diese die Möglichkeit einer Inbetriebnahme der kürzlich fertiggestellten Immobilie prüfen kann.

Schritt 2

Betrachten Sie die Phasen der Inbetriebnahme des fertiggestellten Baus eines Landhauses: - Durchführung einer ersten technischen Bestandsaufnahme, die Folgendes umfasst: Ausarbeitung eines Gesetzes über die Landzuweisung; Erhalt einer Bescheinigung über die Eintragung des Eigentums an Land; der Beschluss der Kapitelverordnung, die das Planen und Bauen bewilligt; Erhalt einer Baugenehmigung; Genehmigung und Koordination des Hausprojekts; ein beglaubigter Plan des Grundstücks von den Stellen, die für die Durchführung der erforderlichen Katasterarbeiten verantwortlich sind - Einholen einer Bescheinigung über die Abnahme des Hauses (abgeschlossener Bau) in Form einer Urkunde.

Schritt 3

Erteilen Sie die erforderlichen Genehmigungen bei folgenden Personen: dem Chefarchitekten, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bodenverwaltung und Bodenschätze, dem Staatsinspektor der Hauptverwaltung für Bodenschätze, dem Leiter der Gebietsverwaltung, dem Leiter der Landesfeuerwehr, der Direktor der Zweigstelle des Staatlichen Regionalbüros für technisches Inventar, der Leiter der Staatlichen Aufsichtsbehörde für Architektur- und Bauaufsicht.

Schritt 4

Holen Sie sich ein Gutachten bei den Behörden der Staatlichen Bauaufsicht. Sammeln Sie dazu die folgenden Dokumente: - Bescheinigung über die staatliche Registrierung und das Landrecht; - Beschluss des Stadtvorstehers (Bezirks), der die Genehmigung für Planung und Bau bestätigt; - Beschluss über die Zuweisung dieses Grundstücks; - Baupass, Bauplan auf der Baustelle, Baugenehmigung; - Genehmigtes und vereinbartes Entwicklungsprojekt; - GASK-Registrierungskarte; - Unterlagen zur technischen Erstinventur; - Gesetz des Zulassungsausschusses; - Vollmacht oder Zivilpass; - Registernummer; - Vereinbarungsdokumente mit den entsprechenden Diensten verschiedener technischer Kommunikationen (Wasserversorgung, Kanalisation, Gasversorgung, Strom); - Quittungen für den Kauf der erforderlichen autonomen Brandmelder.

Schritt 5

Holen Sie sich vom Leiter der Stadtverwaltung einen Auftrag, das Haus in Betrieb zu nehmen. Die Abnahme des fertiggestellten Bauobjekts wird durch den Beschluss des Auswahlausschusses formalisiert, der vom Gemeindevorsteher genehmigt werden muss.

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