Bei der Beantragung eines Kredits in mehr oder weniger bedeutender Höhe verlangen Banken in der Regel die Unterschrift des Bürgen. In den meisten Fällen sind solche Bürgen Freunde oder Verwandte, denn es ist wirklich schwierig, einem geliebten Menschen eine solche Bitte zu verweigern.
Doch bei der Unterzeichnung des Bürgen im Kreditvertrag denken die wenigsten darüber nach, welche Verantwortung ihm übertragen wird. In einigen Fällen kann sich der Bürge jedoch von vorschnell übernommenen Verpflichtungen befreien und sich von der Verantwortung aus einem fremden Kreditvertrag befreien.
Haftung des Bürgen aus dem Kreditvertrag des Kreditnehmers
Die Verantwortung des Kreditnehmers und des Bürgen für den Kredit ist nahezu gleich. Dies liegt daran, dass sowohl der Kreditnehmer als auch der Bürge vor Abschluss eines Kreditvertrags eine nahezu identische Bonitätsprüfung durchlaufen, denn kann der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen nicht begleichen, muss der Bürge für ihn Zahlungen leisten.
Solche Verpflichtungen können im Extremfall dazu führen, dass bei Nichtbegleichung der Darlehensschuld anstelle des Eigentums des Kreditnehmers das Eigentum des Bürgen beschlagnahmt und zugunsten der Bank veräußert werden kann. Es stellt sich heraus, dass die Verantwortung sowohl des Kreditnehmers als auch des Bürgen im Rahmen des Kreditvertrags gleich ist, der Bürge jedoch nur dann in Erscheinung tritt, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist.
Es gibt eine interessante Nuance in den Verpflichtungen des Bürgen. Stirbt der Kreditnehmer, sind seine Erben nicht zur weiteren Rückzahlung des Kredits des Kreditnehmers verpflichtet, diese Verpflichtung verbleibt beim Bürgen. Die Erben verpflichten sich, dieses Darlehen nur dann weiter zurückzuzahlen, wenn auch der Bürge stirbt.
Gleichzeitig kann der Bürge bei vollständiger Rückzahlung des Darlehens gerichtlich gegen die Erben Schadensersatzansprüche aus dem Darlehensvertrag des Darlehensnehmers geltend machen.
So kann der Bürge nach der Kreditvergabe ruhig seine Verpflichtungen vergessen und sich erst dann daran erinnern, wenn die Zahlung des Kredits durch den Kreditnehmer 30 Tage oder länger verspätet ist. In diesem Fall erfolgt eine Mitteilung über die Notwendigkeit der Rückzahlung der Darlehensschuld an den Bürgen. Von diesem Moment an kann er aus eigener Initiative den Garantievertrag nicht mehr aussetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, einen Kreditbürgschaftsvertrag zu kündigen.
Wie wird man die Kreditbürgschaft legal los?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich rechtlich von der Bürgschaftspflicht zu befreien. Der Bürge kann die Kündigung seiner Verpflichtung verlangen, wenn er mit den Darlehenshandlungen des Darlehensnehmers (zB Übertragung von Darlehensverbindlichkeiten auf Dritte) nicht einverstanden ist. Ein solcher Fall ist häufig beim Weiterverkauf von Autos oder Immobilien anzutreffen, für die der Kredit noch nicht zurückgezahlt wurde.
Der Bürgschaftsvertrag kann gekündigt werden, wenn der Kreditnehmer das Darlehen vorzeitig zurückzahlt oder das Kreditinstitut (Bank) oder der Kreditnehmer für den Bürgen ungünstige Vertragsänderungen vornimmt.
Kommt der Kreditnehmer seinen Kreditverpflichtungen fristgerecht nach, können Sie die Bürgschaft verweigern, indem Sie stattdessen einen anderen Bürgen stellen, der ebenfalls eine Bankbonitätsprüfung durchlaufen muss.