Einige Organisationen finden es rentabel, für ein bestimmtes Produkt zu bezahlen, ohne Gelder anzuziehen, beispielsweise im Falle eines Mangels. Aber wie kann dies geschehen? Und wie spiegelt sich dieser Vorgang in der Buchhaltung wider? Es gibt einen Ausweg - dies ist der Abschluss eines Tauschvertrags, der den Tausch von Gütern oder Eigentum impliziert.
Es ist notwendig
- - Tauschvertrag;
- - die erhaltene Rechnung;
- - Packliste;
- - die ausgestellte Rechnung;
- - Buchhaltungsinformationen.
Anleitung
Schritt 1
Zunächst müssen Sie einen Vertrag aufsetzen. Es wird in beliebiger Form erstellt, es gelten die gleichen Regeln wie im Kaufvertrag. Dieses Dokument richtet sich nach den Normen des Zivilrechts und muss auch Angaben über den Zweck des Austauschs, den Gegenstand (in Ihrem Fall das Produkt), die Gegenleistung und natürlich die Angaben zu den Organisationen enthalten.
Schritt 2
Wenn Sie möchten, können Sie diese Vereinbarung notariell beglaubigen, aber es ist zu beachten, dass sie nach der Unterzeichnung durch beide Leiter in Kraft tritt. Das Eigentum an der erhaltenen Ware geht nach dem Austausch der Ware über, der entweder gleich oder ungleich sein kann. Im zweiten Fall muss in diesem Dokument die Bedingung für den Ausgleich der Differenz angegeben werden, die sowohl in bar als auch in Waren erstattet werden kann.
Schritt 3
Bei diesen Vorgängen müssen Sie Einträge in den Buchhaltungsunterlagen vornehmen. Geben Sie zunächst den Wareneingang vom Lieferanten im Rahmen dieser Vereinbarung an, dies erfolgt gemäß der Rechnung: D41 "Ware" K60 "Abrechnungen mit Lieferanten und Auftragnehmern" - Marktwert ohne Mehrwertsteuer.
Schritt 4
Als nächstes müssen Sie den Mehrwertsteuerbetrag auf die erhaltenen Waren ausweisen, die Buchung erfolgt anhand der Rechnung und der Rechnung: D19 "Mehrwertsteuer auf erworbene Werte" Unterkonto 3 "Mehrwertsteuer auf gekauften Vorräten" K60. Dementsprechend weitere Mehrwertsteuererstattung, dies erfolgt nur bei Vorliegen einer Rechnung: D68 „Berechnung von Steuern und Gebühren“K19.3. Dieser Vorgang wird im Einkaufsbuch registriert.
Schritt 5
Spiegeln Sie dann die Warenübergabe an den Lieferanten gemäß dem abgeschlossenen Dokument wider, dies geschieht über die Einträge: D62 „Abrechnungen mit Käufern und Kunden“K91 „Sonstige Erträge und Aufwendungen“. Die Belege für diesen Vorgang sind die Rechnung, Rechnung und Austauschvereinbarung. Sie müssen auch den Mehrwertsteuerbetrag angeben: D91 K68. Machen Sie einen Eintrag im Verkaufsbuch.
Schritt 6
Die letzte Aktion ist die Verrechnung der Schulden der Organisation, mit der der Austauschvertrag abgeschlossen wurde. Dies erfolgt auf Basis einer Abrechnung, die Buchung wird erstellt: D60 K62.