Jedes Unternehmen hat das Ziel, Kosten zu minimieren. Eine Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, die bezahlte UTII zu reduzieren. Diese Steuer hängt von den physischen Indikatoren ab, die für eine bestimmte Art von Aktivität festgelegt wurden. In dieser Hinsicht ist es am sinnvollsten, wenn das Unternehmen im Handel oder in der Gastronomie tätig ist, die genutzte Fläche um die Meter der Räumlichkeiten zu reduzieren.
Anleitung
Schritt 1
Analysieren Sie die Effektivität der Nutzung der Halle. Bestimmen Sie, ob es möglich ist, Teile zu vermieten oder in einen Hauswirtschaftsraum umzuwandeln.
Schritt 2
Führen Sie Manipulationen mit dem Filmmaterial des Raums durch. Die Verkaufsfläche ist der Teil der Räumlichkeiten, der dem Verkauf von Waren und im Falle der Gastronomie für den Verzehr von Lebensmitteln durch die Kunden und für Freizeitaktivitäten dient. Diese Bestimmungen werden durch Art. 346.27 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Somit sind der Ort der Lagerung und Lagerung von Gütern sowie der Bereich für die Annahme von Mahlzeiten und Zahlungen hilfsbedürftig und werden nicht nach UTII besteuert.
Schritt 3
Schließen Sie zwei Mietverträge für Räumlichkeiten ab, wenn Sie als Gewerbetreibender tätig sind. Der erste Vertrag bezieht sich auf die für den Verkauf der Waren genutzte Verkaufsfläche und der zweite bezieht sich auf den Ort der Lagerung und Ausstellung der Waren. Fügen Sie jedem Vertrag einen vZTA-Plan bei, in dem die Räumlichkeiten unabhängig voneinander aufgeteilt werden müssen. Gemäß der Steuergesetzgebung und dem Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. 03-06-05-05 / 43 vom 21.12.2004 wird die UTII-Steuer für jeden Vertrag separat berechnet. Teilen Sie den Raum mit Trennwänden in einen Verkaufsbereich und eine Halle für die Warenpräsentation, indem Sie vor dem zweiten ein entsprechendes Schild aufhängen.
Schritt 4
Markieren Sie im BTI-Plan einen Warteschlangen- und Gastronomiebereich, wenn Sie in der öffentlichen Gastronomie tätig sind. Gemäß Schreiben Nr. 03-11-04 / 3/143 vom 21.03.2008 dient dieser Plan als Titel- und Inventardokument zur Berechnung der UTII-pflichtigen Fläche. Das Schreiben weist auch darauf hin, dass Bereiche, die nicht zum Essen und zur Freizeitgestaltung bestimmt sind, von der Steuer befreit sind. Direkt im Raum lassen sich diese Zonen mit speziellen Sichtschutzwänden und dekorativen Trennwänden abgrenzen, und es ist auch möglich, eine Kreisbewegung zwischen den Orten, an denen die Speisen serviert werden, und der Kasse zu organisieren.