Sie haben die Dienste der Bank (Eröffnung eines Bankkontos, Internetbanking etc.) in Anspruch genommen und die Provisionsaufwendungen an diese Bank bezahlt. Dann müssen Sie diese Bankdienstleistungen über Ihre Buchhaltung durchführen, damit bei der Abgabe einer Steuererklärung alles reibungslos und ohne Beanstandungen vom Finanzamt abläuft.
Es ist notwendig
- - eine Kopie der Vereinbarung mit der Bank;
- - Kontoauszüge, anhand derer Sie den gesamten Cashflow auf Ihrem Konto verfolgen können;
- - Rechnungen für Bankdienstleistungen.
Anleitung
Schritt 1
Zunächst muss die Bank alle Provisionsaufwendungen für ihre Dienstleistungen von Ihrem Konto abziehen, deren Preise gemäß der Vereinbarung zwischen Ihnen und der Bank festgelegt werden.
Schritt 2
Interessieren Sie sich für die technischen Details des Verfahrens. In einigen Banken stellen sie beispielsweise zusammen mit Kontoauszügen Rechnungen für die Eröffnung eines Kontos aus. Und diese Unterlagen benötigen Sie auf jeden Fall für die Erstellung Ihrer Steuererklärung.
Schritt 3
Für den Fall, dass Ihr Unternehmen seine aktive Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat (dh Sie haben noch keinen Gewinn), führen Sie die Dienstleistungen der Bank in den Spalten "Leistungserbringung" oder "Abschreibung vom Girokonto" nicht aus; in diesem Fall wird Ihre Einkommensteuererklärung negativ ausfallen. Und das ist völlig unerwünscht, da die Steueraufsichtsbehörde Ihnen sicherlich eine Nachricht mit Erklärungen zusenden wird - schließlich ist es gemäß Kapitel 25 der Abgabenordnung bei fehlender Tätigkeit (Einkommen) unmöglich, Verluste in der Erklärung auszuweisen.
Schritt 4
Informieren Sie sich, ob die Leistungen der Bank der Mehrwertsteuer unterliegen. Wenn sie besteuert werden, führen Sie seine Leistungen auf der Rechnung aus, die die Bank Ihnen ausstellen muss. Sind die Dienstleistungen der Bank von einer solchen Besteuerung befreit, verwenden Sie einfach den Gutschriftsschein. Und schreiben Sie die Ausgaben über den Unterbericht der Spesenabrechnung ab.