Gemäß der Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 27. Februar 2009 können auf der Grundlage von Bildungseinrichtungen der höheren Berufsbildung spezielle Laboratorien geschaffen werden, die wissenschaftliche oder wissenschaftlich-technische Tätigkeiten ausführen. Das Verfahren für die Einrichtung und den Betrieb solcher Laboratorien wird durch die einschlägigen Bestimmungen geregelt.
Anleitung
Schritt 1
Das Labor ist eine strukturelle Untergliederung einer wissenschaftlichen Organisation und übt wissenschaftliche (wissenschaftliche und technische) Tätigkeiten auf der Grundlage einer Hochschule aus. Gleichzeitig ist das Labor nicht mit den Rechten und Pflichten einer juristischen Person ausgestattet. Die Tätigkeit des Laboratoriums wird durch die von der Universität angenommenen Organisations- und Rechtsformen der wissenschaftlichen Organisation geregelt.
Schritt 2
Grundlage für die Einrichtung des Labors ist die Satzung der wissenschaftlichen Organisation und die entsprechende Vereinbarung über die Einrichtung des Labors. Die Vereinbarung wird zwischen der wissenschaftlichen Organisation und der Universität geschlossen.
Schritt 3
Zweck der Laboreinrichtung sind Tätigkeiten im Bereich der Wissenschaft und wissenschaftlich-technischen Kreativität im Rahmen von Forschungsthemen einer Bildungseinrichtung und einer wissenschaftlichen Organisation. Die Durchführung solcher Aktivitäten sollte auch den Bildungsprogrammen der Universität entsprechen.
Schritt 4
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Labors ist im Bundesgesetz "Über Wissenschaft und staatliche Wissenschafts- und Technikpolitik" sowie in anderen Gesetzen, Verordnungen und Rechtsakten der Regierung der Russischen Föderation verankert. Die Besonderheiten des Laborbetriebs sind in der Satzung der wissenschaftlichen Organisation, der Laborordnung, angegeben.
Schritt 5
Die Laborordnung wird in der von der Satzung der Organisation vorgeschriebenen Weise genehmigt. Es enthält Anweisungen zum Zweck der Einrichtung, Art der Tätigkeiten, Struktur und Managementverfahren, Personalpolitik, finanzielle Unterstützung des Labors.
Schritt 6
Das Labor wird von einer wissenschaftlichen Organisation (unter Beteiligung einer Bildungseinrichtung) gemäß der Vereinbarung und anderen Gesetzen geleitet. Die wissenschaftliche Organisation führt auch die Auswahl und Vermittlung von Laborpersonal durch.
Schritt 7
Die Hochschule bietet ihren Studierenden, Doktoranden und Doktoranden die Möglichkeit, an der Labortätigkeit mitzuwirken, soweit dies in den Laborarbeitsplänen und der Vereinbarung über die Laboreinrichtung vorgesehen ist.