Mustervertrag Für Ein Durch Ein Auto Gesichertes Gelddarlehen In Einem Pfandhaus

Inhaltsverzeichnis:

Mustervertrag Für Ein Durch Ein Auto Gesichertes Gelddarlehen In Einem Pfandhaus
Mustervertrag Für Ein Durch Ein Auto Gesichertes Gelddarlehen In Einem Pfandhaus

Video: Mustervertrag Für Ein Durch Ein Auto Gesichertes Gelddarlehen In Einem Pfandhaus

Video: Mustervertrag Für Ein Durch Ein Auto Gesichertes Gelddarlehen In Einem Pfandhaus
Video: LETZTER AUSWEG: Pfandleihhaus | taff | ProSieben 2024, April
Anonim

Wie jede andere Finanzorganisation arbeitet das Autopfandhaus, um Gewinn zu machen. Daher werden hier Kredite zu Zinsen vergeben, die vom Kreditnehmer zurückgezahlt werden müssen. Eine Besonderheit des Pfandhauses ist, dass das Pfand verwendet werden muss, nämlich das Fahrzeug.

Kreditvertrag gesichert durch ein Auto in einem Autopfandhaus
Kreditvertrag gesichert durch ein Auto in einem Autopfandhaus

In der Regel werden hierfür Autos eingesetzt. Wenn die Person das Geld nicht zurückgibt, hat die Organisation das Recht, es zu verkaufen, um die Schulden zu begleichen. Zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde das Geld verwendet und nicht den vollen Betrag bezahlt hat, befindet sich das Fahrzeug im Pfandhaus. Dafür werden spezielle geschlossene Parkplätze verwendet, die eine zuverlässige Lagerung von Autos gewährleisten.

Die Vorteile eines Autopfandhauses

Der Hauptvorteil des Pfandhauses ist, dass absolut jeder, der einen eigenen Transport hat, hier Geld bekommen kann. Daher ist es nicht erforderlich, speziell Dokumentationen vorzubereiten, einen Businessplan vorzulegen und über ein neues Projekt oder Produkt zu sprechen. Darüber hinaus können Sie auch für diejenigen Geld bekommen, die keine offizielle dauerhafte Einnahmequelle haben.

KREDITVERTRAG Nr

Moskau „_“_ 20_ Bürger _, handelnd im eigenen Namen, nachfolgend ENTLEIHER, und Avtolombard "Na Riga" LLC, vertreten durch den Generaldirektor _, handelnd auf der Grundlage der Charta, nachfolgend GELEIDER, nachfolgend auch als die Parteien bezeichnet, haben diesen DARLEHENVERTRAG, im Folgenden als Vertrag bezeichnet, über Folgendes abgeschlossen:

1. DER GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

1.1 Um den ENTLEIHER finanziell zu stabilisieren, gewährt der ENTLEIHER ein kurzfristiges Darlehen, im Folgenden Darlehen genannt, in Höhe von (_) Rubel, und der ENTLEIHER verpflichtet sich, den angegebenen Darlehensbetrag innerhalb der angegebenen Frist an den ENTLEIHER zurückzuzahlen Zeitraum.

1.2 Der ENTLEIHER überträgt das Kraftfahrzeug des ENTLEIHERS, im Folgenden Kraftfahrzeug genannt, als Sicherheit für ein kurzfristiges Darlehen und nimmt es als Sicherheit an.

2. ÜBERTRAGUNG VON SICHERHEITEN

2.1. Die Übertragung des Pfandes erfolgt durch den Pfandschein, das Begutachtungs- und Übernahmegesetz des Fahrzeugs, die Bestandteil des Vertrages sind.

2.2. Zusammen mit dem Fahrzeug werden die Schlüssel dazu, das PTS und der Fahrzeugschein übertragen.

2.3. Ein Kraftfahrzeug wird in technisch einwandfreiem Zustand bei ausreichender Ausstattung als Pfand angenommen.

2.4. Die Bewertung des verpfändeten Fahrzeugs erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien und ist im Vertrag und im Pfandschein angegeben.

3. AUSGABE EINES DARLEHEN

3.1. DER ENTLEIHER gewährt dem ENTLEIHER ein Darlehen in Höhe von - (_) Rubel.

3.2. Das Darlehen wird für einen Zeitraum von (_) Tagen vergeben, von „_“_ 20_ bis „_“_ 20_ Die Nachfrist beginnt am „_“_ 20_ und dauert einen Monat.

3.3. Der ENTLEIHER verpflichtet sich, das ihm gewährte Darlehen fristgerecht zurückzugeben und Zinsen für die Nutzung des Darlehens gemäß Ziffer 3.4 zu zahlen. und 3.5. Vom Vertrag. Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien kann die Laufzeit des Darlehens viermal verlängert werden, vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung von Zinsen für die Nutzung des Darlehens im abgelaufenen Zeitraum. In diesem Fall wird eine Zusatzvereinbarung erstellt.

3.4. Die Gebühr für die Nutzung des Darlehens beträgt - (_)% für 30 (dreißig) Kalendertage in Höhe von (_) Rubel und wird in Vielfachen der Periode berechnet.

3.5. Die geschätzten Kosten des Fahrzeugs nach Vereinbarung der Parteien betragen (_) Rubel.

4. PFLICHTEN DES ENTLEIHERS

4.1. Stellen Sie dem ENTLEIHER einen kurzfristigen Barkredit zur Verfügung, der durch ein Fahrzeug gesichert ist.

4.2. Sorgen Sie während der gesamten Kreditlaufzeit für die Sicherheit des verpfändeten Fahrzeugs. Der ENTLEIHER ist nicht für die Sicherheit von Sachen im Fahrzeug verantwortlich, die nicht Bestandteil des Fahrzeugs sind.

4.3. Der ENTLEIHER verpflichtet sich, das als Sicherheit übernommene Fahrzeug auf eigene Kosten zu versichern.

4.4. Der ENTLEIHER ist von der Haftung für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit, wenn diese Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt bedeutet: Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Feindseligkeiten jeder Art, Aufruhr, Blockaden, Verbote sowie Änderungen der geltenden Gesetzgebung und sonstige Beschränkungen wirtschaftlicher und politischer Art, die die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vereinbarung, die der ENTLEIHER nicht vorhersehen oder vernünftigerweise hätte vermeiden können.

4.5. Bei Eintritt der in Abschnitt 4.4. Umstände hat der ENTLEIHER dem ENTLEIHER unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4.6. Rückgabe des Fahrzeugs, der Schlüssel und der Dokumente gemäß Ziffer 2.2 an den ENTLEIHER. des Vertrages, nachdem der ENTLEIHER das erhaltene Darlehen innerhalb der in Ziffer 3.2 genannten Frist zurückgegeben hat. und Zahlung von Zinsen und Leistungen für die Nutzung des Darlehens gemäß Ziffer 3.4. und 3.5. Vom Vertrag.

5. PFLICHTEN DES ENTLEIHERS

5.1. Erteilen Sie dem VERLEIHER, vertreten durch den Generaldirektor des Autopfandhauses "In Riga" oder einen anderen Beamten, eine notariell beglaubigte Generalvollmacht für das verpfändete Fahrzeug.

5.2. Rückgabe des erhaltenen Darlehens innerhalb der in Ziffer 3.2. genannten Frist und Zahlung von Zinsen an den ENTLEIHER für die Nutzung des Darlehens gemäß Ziffer 3.4. und 3.5. des Vertrages in Höhe von (_) Rubel.

5.3. Der ENTLEIHER garantiert, dass dieses Fahrzeug nicht auf der Fahndungsliste steht, Nummerneinheiten und Papiere des Fahrzeugs nicht gefälscht sind, Zollzahlungen vollständig bezahlt sind, bei Abschluss dieses Vertrages das verpfändete Fahrzeug nicht belastet ist die Pfandrechte Dritter, nicht unter Arrest gestellt wird.

5.4. Erstatten Sie dem ENTLEIHER den entstandenen Schaden, insbesondere den aufgrund der Befriedigung der Ansprüche der bisherigen Pfandgläubiger oder sonstiger Dritter nicht erhaltenen Betrag, falls Belastungen entdeckt werden oder nach Vertragsschluss entstehen.

5.5. Der ENTLEIHER garantiert, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht als Beklagter in einem Zivilprozess im Zusammenhang mit einem Vermögensstreit vor Gericht gestellt wurde und kein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Der ENTLEIHER verpflichtet sich, den VERLEIHER innerhalb von zwei Tagen schriftlich über seine Teilnahme am Gericht als Beklagter in Vermögensstreitigkeiten oder über die Einleitung eines Strafverfahrens gegen ihn zu informieren. Innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen ab dem Datum der Beendigung des Eigentums an dem Pfandgegenstand aus den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Gründen oder aus anderen Gründen den Pfandgegenstand zurückgeben oder mit Zustimmung des VERleihers ersetzen mit anderen gleichwertigen Gütern gleichen Werts.

6. RECHTE DES ENTLEIHERS

6.1. Bei Nichtrückgabe des Darlehens durch den ENTLEIHER innerhalb der angegebenen Frist gemäß Ziffer 3.2 und 3.3. und Nichtzahlung von Zinsen gemäß Ziffer 3.4. und 3.5. des Vertrages kann der ENTLEIHER das verpfändete Fahrzeug verkaufen, ohne den ENTLEIHER zu benachrichtigen.

6.2. Von dem aus dem Verkauf des Fahrzeugs erhaltenen Betrag in Höhe der Schulden des ENTLEIHERS abzuziehen.

7. RECHTE DES ENTLEIHERS

7.1. Während der Vertragslaufzeit verlängern Sie die Kreditlaufzeit gemäß Ziffer 3.3.

7.2. Übertragung des Rechts auf Erhalt eines Fahrzeugs im Rahmen des Vertrags, eines Sicherheitstickets und einer notariell beglaubigten Vollmacht auf einen Dritten.

7.3. Im Falle der Nichtrückzahlung des gewährten Darlehensbetrags innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Verkauf des verpfändeten Fahrzeugs hat er das Recht, die Abgabe darauf und seinen Verkauf zu kündigen, nachdem er die vom Vereinbarung und gesichert durch das Pfand gemäß Ziffern 3.3., 3.4., 3.5.

7.4. Im Falle des Verkaufs des verpfändeten Fahrzeuges hat er Anspruch auf die Differenz, die sich aus dem Überschuss des aus dem Verkauf des verpfändeten Fahrzeuges erhaltenen Betrags über die Verpflichtungen des ENTLEIHERS gegenüber dem Pfandleihhaus gemäß ergibt Abschnitte 3.3., 3.4., 3.5. des am Tag des Verkaufs festgestellten Vertrages im Falle einer solchen Überschreitung.

8. BESONDERE BEDINGUNGEN

8.1. Der ENTLEIHER bestätigt, dass dieses Fahrzeug ausschließlich zu persönlichen Zwecken verwendet wird.

8.2. Der ENTLEIHER ist verpflichtet, über alle Mängel und versteckten Mängel des Fahrzeugs zu informieren, ansonsten trägt er die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Verantwortung und ersetzt dem ENTLEIHER alle durch sein Verschulden entstandenen Schäden.

8.3. Für die Dauer dieser Vereinbarung sind alle rechtlichen oder sonstigen Handlungen mit dem Fahrzeug und den Dokumenten dafür gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation verboten.

8.4. Der ENTLEIHER ist nicht berechtigt, das verpfändete Fahrzeug zu veräußern.

8.5. Der ENTLEIHER ist nicht für den technischen Zustand des verpfändeten Fahrzeugs verantwortlich.

8.6. Der ENTLEIHER hat das Recht, die vorzeitige Erfüllung der durch dieses Pfand gesicherten Verpflichtungen zu verlangen, wenn das Eigentum an der verpfändeten Sache aus den in Artikel 354 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen erlischt oder im Falle von die Beschlagnahme des verpfändeten Fahrzeugs nach den Strafprozessgesetzen der Russischen Föderation oder die Beschlagnahme nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages und / oder einer vorzeitigen Einziehung von Forderungen aus dem Vertrag sendet der ENTLEIHER dem ENTLEIHER eine entsprechende Mitteilung. An die Anschrift des ENTLEIHERS gerichtete und mit dem Poststempel der Abwesenheit des Empfängers zurückgesandte Korrespondenz gilt dem ENTLEIHER als zugegangen, wenn dem ENTLEIHER nicht vorab die Änderung der Anschrift des ENTLEIHERS mitgeteilt wurde.

8.7. Der ENTLEIHER ist berechtigt, das verpfändete Fahrzeug aufgrund der vom ENTLEIHER erteilten Generalvollmacht nach Ablauf der Darlehensrückzahlungsfrist während der Nachfrist abzumelden.

8.8. Dem ENTLEIHER sind die Vertragsbedingungen, die Beschreibung und der Wert des Fahrzeugs, die Höhe und Laufzeit des Darlehens, die Zahlungsbedingungen für Dienstleistungen sowie die Tatsache, dass im Falle eines Ausfalls zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erfolgt die Zwangsvollstreckung des verpfändeten Fahrzeugs ohne Beauftragung einer notariellen Beurkundung.

8.9. Das verpfändete Fahrzeug befindet sich auf dem Parkplatz des Autopfandhauses "Na Riga".

8.10. Der jährliche Zinssatz beträgt (_)%.

8.11. Der Vertrag, das Sicherheitsticket, das Bewertungs- und Annahme- und Übertragungsgesetz wurden von den Parteien in zweifacher Ausfertigung mit gleicher Rechtskraft für jede der Parteien erstellt und unterzeichnet.

8.12. Bei Verlust des Sicherheitstickets ist der ENTLEIHER verpflichtet, eine Gebühr von 3000 Rubel zu zahlen.

8.13. In allen anderen Aspekten, die nicht in dieser Vereinbarung festgelegt sind, richten sich die Parteien nach den Regeln und der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

8.14. Bei Streitigkeiten über die in diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit vorgesehenen Fragen werden die Parteien alle Maßnahmen ergreifen, um diese durch Verhandlungen beizulegen. Wenn eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten nicht möglich ist, werden sie gemäß der geltenden Gesetzgebung vor dem Schiedsgericht der Stadt Moskau beigelegt.

8.16. Der ENTLEIHER ist mit dem Verfahren zur EINNAHME / AUSGABE von Bargeld und Fahrzeugen vertraut.

9. RECHTLICHE ADRESSEN UND ANGABEN DER PARTEIEN

KREDITNEHMER:

VOLLSTÄNDIGER NAME. _ Passserie _ Nr. _ ausgestellt Anschrift: Unterschrift:

DARLEHENSGEBER:

Rechtsanschrift: Postanschrift: INN / KPP: Girokonto: BIK: Unterschrift:

Empfohlen: