Private Unternehmen können nach bestimmten Kriterien in kleine, mittlere und große Unternehmen eingeteilt werden. Diese Kriterien sind gesetzlich festgelegt.
Wie erkenne ich den Status einer Geschäftseinheit?
Ein Unternehmer sollte bei der Registrierung eines Unternehmens den Status des zu gründenden Unternehmens auswählen. Gleichzeitig muss er aber die gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen und Auflagen einhalten. Andernfalls geht der Status einfach verloren.
Der Status einer Wirtschaftseinheit wird in der Regel stark beeinflusst durch Parameter wie: die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter, die Art der Aktivitäten und den Wert der Vermögenswerte über einen bestimmten Zeitraum. Wenn wir über die Zahl der Beschäftigten für das Jahr sprechen, dann ergibt sich diese aus der Summe der Beschäftigtenzahlen der letzten Monate und des Berichtsjahres. Dementsprechend muss der erhaltene Betrag durch zwölf geteilt werden.
Um den durchschnittlichen Jahreswert der Vermögenswerte korrekt zu ermitteln, muss die Buchhaltung den Wert der Vermögenswerte am ersten Tag eines jeden Monats aufsummieren und diese Zahl durch dreizehn teilen. Das Ergebnis ist die erforderliche Menge.
Sorten von kleinen Unternehmen
Eine private Geschäftseinheit kann einer von drei bestehenden Kategorien von Unternehmen angehören. Zu den Kleinunternehmen gehören also: Einzelunternehmer mit einer durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiterzahl von nicht mehr als fünfzig Personen; juristische Personen mit einem durchschnittlichen jährlichen Vermögenswert von nicht mehr als 60.000 MCI und derselben Anzahl von Mitarbeitern.
Darüber hinaus gelten als Kleinunternehmen verschiedene Handelsorganisationen, an deren genehmigtem Kapital der Beteiligungsanteil gemeinnütziger Stiftungen sowie öffentlicher Organisationen fünfundzwanzig Prozent nicht überschreitet. Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, ohne eine juristische Person zu bilden, können ebenfalls als Kleinunternehmen eingestuft werden. Einige Organisationen und Einzelunternehmer mit einer maximalen Beschäftigtenzahl von bis zu fünfzehn Personen können kleinen Unternehmen angehören. In einer solchen Situation unterliegen sie einem vereinfachten Buchführungs- und Besteuerungssystem.
Ein kleines Unternehmen sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn der Erlös aus dem Verkauf von Waren oder einigen Arbeiten für mehrere Quartale den Betrag in Höhe des 1000-fachen des Mindestlohns nicht überschreitet. Fast immer kann die aktive Entwicklung kleiner Unternehmen durch Kreditinstitute unterstützt werden.