Wenn Sie mit der Vorauszahlung des vereinfachten Steuersystems in Verzug geraten oder in Verzug geraten, müssen Sie eine Strafe zahlen. Es ist zu beachten, dass im vereinfachten Steuersystem keine Strafe für die verspätete Zahlung von Vorauszahlungen anfällt, sondern nur Strafen zu zahlen sind.
Gemäß Artikel 75 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird für jeden Kalendertag der Verspätung ab dem nächsten Tag der Steuerzahlung eine Strafe erhoben. Vorauszahlungen müssen also spätestens am 25. gezahlt werden: für das 1. Quartal - bis zum 25. April; für das 2. Quartal - bis 25. Juli, für das 3. Quartal - bis 25. Oktober. Für den Umstand, dass der Steuerpflichtige im vereinfachten Steuersystem Vorauszahlungen zu einem falschen Zeitpunkt oder unvollständig überwiesen hat, wird kein Bußgeld vorgesehen, sondern es werden Bußgelder erhoben.
Schritt 2
Die Strafe für jeden Tag der Verspätung, beginnend mit dem 26., wird in % des Betrags der nicht gezahlten Steuern festgesetzt. Der Zinssatz entspricht einem Dreihundertstel (1/300) des Refinanzierungssatzes der Zentralbank, im Jahr 2013 beträgt dieser Wert 8,5%.
Die Berechnung der Strafe erfolgt nach der Formel: 1/300 * 0,0825 * (Geschuldeter Betrag) * (Anzahl der Tage der Verspätung).
Schritt 3
Ein Beispiel für die Berechnung von Strafen bei nicht fristgerechter / unvollständiger Zahlung einer Vorauszahlung im vereinfachten Besteuerungssystem:
Nehmen wir an, der Betrag des STS-Vorschusses, der für das 3. Quartal zu zahlen ist, betrug 10.000 Rubel, diese Zahlung musste vor dem 25. Oktober erfolgen. Es wurde tatsächlich am 28. November gezahlt; somit erhalten wir:
1/300 * 0,085 * 10000 Rubel * 33 Tage = 93,5 Rubel.
In ähnlicher Weise erfolgt die Berechnung bei festgestellten Zahlungsrückständen, die aufgrund einer Unterzahlung eines Vorschusses auf das vereinfachte Steuersystem gebildet wurden.
Um die Arbeit zu vereinfachen und nur Ihre eigenen Berechnungen zu überprüfen, können Sie sich an den praktischen Online-Rechner https://www.klerk.ru/tools/penalty wenden. Im Rechner müssen Sie den geschuldeten Gesamtbetrag und zwei Daten angeben: das gemäß der Abgabenordnung festgelegte Fälligkeitsdatum für die Steuerzahlung und das tatsächliche Zahlungsdatum. Die Berechnung erfolgt automatisch unter Berücksichtigung des aktuellen Refinanzierungssatzes.