Ist Es Möglich, Mutterschaftskapital Durch Einen Bevollmächtigten Zu Erhalten?

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Ist Es Möglich, Mutterschaftskapital Durch Einen Bevollmächtigten Zu Erhalten?
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Anonim

Es kommt häufig vor, dass Mutterschaftskapital, das zur finanziellen Unterstützung einer kinderreichen Familie ausgegeben wurde, von der Person, an die es ausgegeben wurde, nicht erhalten werden kann. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Mutterschaftskapital durch einen Bevollmächtigten zu beziehen.

Ist es möglich, Mutterschaftskapital durch einen Bevollmächtigten zu erhalten?
Ist es möglich, Mutterschaftskapital durch einen Bevollmächtigten zu erhalten?

Mutterschaftskapital - zusätzliche Mittel, die vom Staat bereitgestellt werden, um Familien zu unterstützen, die ein zweites oder drittes Kind zur Welt gebracht oder ein Baby aus einem Waisenhaus oder Babyhaus adoptiert haben. Es kommt häufig vor, dass die Person, für die Mutterschaftskapital ausgegeben wurde, aus dem einen oder anderen Grund nicht in der Lage ist, es persönlich zu erhalten. In diesem Fall muss eine andere Person (Großmutter, Großvater usw.) staatliche materielle Unterstützung erhalten. Ist Mutterschaftskapital mit beglaubigter Vollmacht erhältlich?

Wie kommt man per Vollmacht an Familienkapital?

Ja, eine solche Möglichkeit ist gegeben. Um staatliche materielle Hilfe zu erhalten, ist es erforderlich, sich mit einer Vollmacht, einem entsprechenden Antrag und der erforderlichen Liste der Dokumente bei der territorialen PF zu bewerben. In der Pensionskasse wird einer Person, die aufgrund einer bestehenden Vollmacht staatliche Hilfe in Form von Mutterschaftskapital beziehen möchte, eine staatliche Bescheinigung ausgestellt. Mit dem Vorhandensein dieses Dokuments und einer Vollmacht ist die Beschaffung von Familienkapital kein Problem.

Oft stellt sich die Frage, ob es möglich ist, Mutterschaftskapital durch einen Bevollmächtigten zu beziehen. Warum kann es nicht sein? Denn vor nicht allzu langer Zeit gab es diese Art von Problem. Bis zum 22. September 2008 war das Verfahren zur Beantragung der Ausgabe von Familienkapital durch einen Dritten mit Antrag und Vollmacht in keiner Weise vorgesehen. Am 22. September 2008 wurden einige Änderungen des einschlägigen Gesetzes der Russischen Föderation vorgenommen, und die Ausgabe von Familienkapital durch Vollmacht wurde ein mögliches Verfahren.

Änderungen des Gesetzes der Russischen Föderation über den Erhalt von Mutterschaftskapital durch Bevollmächtigte

Es ist zu beachten, dass ein Vertrauter, der Familienkapital erhalten muss, nicht nur ein enger Verwandter, sondern auch ein absoluter Außenseiter sein kann. Die am Gesetz über das Mutterschaftskapital vorgenommenen Änderungen sind besonders nützlich für diejenigen, die aus dem einen oder anderen Grund im Hinterland der Russischen Föderation oder allein leben und keine staatlichen Beihilfen erhalten können. Es ist zu bedenken, dass die Gemeindevorsteher gemäß dem Gesetz das Recht haben, die Originalität von Dokumenten und Unterschriften zu beglaubigen. Gesetzesänderungen beinhalten auch, dass eine Person, die Mutterschaftskapital im Rahmen einer Vollmacht beziehen möchte, das Recht hat, sich an die territoriale Pensionskasse am Wohnort der Familie zu wenden, zuvor war es nur möglich, sich an die Pensionskasse zu wenden am Ort der Anmeldung.

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