Register der CJSC - Informationen über die Mitglieder der Aktiengesellschaft und ihre Rechte in Bezug auf die Aktien dieser Gesellschaft, die Wertpapiere sind. Jedes CJSC, auch wenn es nur eine Person umfasst, ist verpflichtet, für die Führung und Aufbewahrung des Aktionärsregisters gemäß Art. 22 des Bundesgesetzes "Über Aktiengesellschaften".
Anleitung
Schritt 1
Das Handelsregister ist ab dem Zeitpunkt der Firmengründung aufzubewahren. Es kann mehr als 20 verschiedene Formulare, Vorschriften und Zeitschriften enthalten, die in strikter Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation ausgefüllt werden. Das Register enthält Informationen über alle ehemaligen und derzeitigen Gesellschafter der Gesellschaft, deren Aktionäre sowie Informationen über alle Geschäfte, die mit Aktien dieser Gesellschaft getätigt wurden.
Schritt 2
Bei einer Mitgliederzahl von mehr als 50 sollte die Geschäftsführung einem spezialisierten Organisationsregistrar übertragen werden. Gleichzeitig sind das CJSC selbst und seine Geschäftsführung nicht von der Verantwortung für seine Wartung und Aufbewahrung befreit.
Schritt 3
Beträgt die Zahl der Gesellschafter einer CJSC nicht mehr als 50 Personen, kann ihr Register von einer dafür bestellten Person aus dem Kreis der Gesellschafter geführt werden. In der Regel ist dies der CEO. Seit Oktober 2008 entfällt die zwingende Verpflichtung eines Mitarbeiters mit dem Befähigungsnachweis eines Finanzmarktspezialisten und der Zulassung zur Führung eines Wertpapierregisters.
Schritt 4
Seit November 2009 gilt ein neues Verfahren zur eigenständigen Führung des Registers der Namenspapierinhaber. Bei der Arbeit mit dem Register müssen Sie sich an die Verordnung des Eidgenössischen Finanzmarktdienstes vom 13.08.2009, Nr. 09-33 / pz-n. Entwickeln und genehmigen Sie ein lokales Regulierungsdokument - die Regeln für die Führung des Registers der Eigentümer von registrierten Wertpapieren Ihrer CJSC.
Schritt 5
Diese Regeln stellen keine Informationen im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen dar. Daher sind alle geschlossenen Aktiengesellschaften verpflichtet, ihren Text aus dem Internet auf ihrer Website oder auf einer anderen Informationsquelle zu veröffentlichen. Senden Sie den Eigentümern der Wertpapiere - den Aktionären der CJSC - ordnungsgemäß beglaubigte Kopien der Regeln für die Führung des Registers.