Manchmal kommt es vor, dass der Buchhalter nach der Genehmigung des Jahresabschlusses einen Fehler bemerkt, der zur Bildung von Verlusten im Zusammenhang mit dem Vorjahr geführt hat. Sie werden als Aufwand der Vorjahre erfasst und in Abhängigkeit vom Entstehungszeitraum in der Buchführung berücksichtigt.
Anleitung
Schritt 1
Erstellen Sie einen Rechnungsabschluss, in dem die Höhe der Ausgaben der vergangenen Perioden und der Grund für ihre Bildung angegeben sind. Dieses Zertifikat wird das Hauptdokument für Korrekturen oder für die Berücksichtigung vergangener Verluste in der Buchhaltung.
Schritt 2
Nehmen Sie keine Korrekturen an den genehmigten Jahresabschlüssen der Vorperiode vor. Dieses Verfahren ist durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation auf der Grundlage von Abschnitt 11 der Richtlinien für die Rechnungslegung, die durch die Verordnung Nr. 67n des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 22. Juli 2003 festgelegt wurden, verboten. Korrekturen in Form von Nachbuchungen für den Dezember des letzten Jahres können nur vorgenommen werden, wenn der Jahresabschluss nicht von der Teilnehmer- oder Gesellschafterversammlung des Unternehmens festgestellt wurde.
Schritt 3
Die im laufenden Berichtsjahr erfassten Aufwendungen der vergangenen Perioden in der Rechnungslegung den sonstigen Aufwendungen des Unternehmens zuordnen und auf dem Konto 91.2 „Sonstige Aufwendungen“entsprechend dem entsprechenden Konto, das den Zweck der geleisteten Zahlung bestimmt, widerspiegeln.
Schritt 4
Korrekturen in der Steuerbuchhaltung vornehmen. Wenn gemäß Artikel 54 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation Fehler im abgelaufenen Berichtsjahr festgestellt werden, die zur Bildung von Ausgaben vergangener Jahre und einer falschen Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage führen, dann sie müssen für den Zeitraum korrigiert werden, in dem sie erledigt wurden.
Schritt 5
Berechnen Sie daher die Steuerbemessungsgrundlage unter Berücksichtigung der Aufwendungen vergangener Perioden, die als nicht realisierte Aufwendungen des Unternehmens erfasst werden, neu und reichen Sie eine aktualisierte Erklärung für das vergangene Jahr ein. Kann der Fehlerzeitraum nicht ermittelt werden, ordnen Sie die Aufwendungen der vergangenen Zeiträume dem Fehlerzeitraum zu. Diese Aufwendungen werden in der Steuererklärung in der entsprechenden Zeile des zweiten Abschnitts berücksichtigt und fließen in die Berechnung der Bemessungsgrundlage des laufenden Berichtsjahres ein.