Eine Rechnung ist kein Rechts-, Steuer- oder gar primäres Buchhaltungsdokument. Die Form dieser Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer ist nirgendwo geregelt. Bei der Erstellung einer Rechnung sind jedoch einige Dinge zu beachten.
Anleitung
Schritt 1
Sie können Ihre eigene Rechnung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen im Namen des Unternehmens erstellen, für das Sie arbeiten. Der Verkäufer, der dieses Papier akzeptiert, zeigt sein Einverständnis mit dem darin angegebenen Betrag, um ihn später zu bezahlen.
Schritt 2
Geben Sie auf der Rechnung folgende Informationen an, um die Zahlung zu ermöglichen: die Seriennummer, das Ausstellungsdatum, die Angaben des Verkäufers, an den das Geld zu überweisen ist, die Namen der zu zahlenden Waren oder Dienstleistungen sowie einen Hinweis, ob sie der Mehrwertsteuer unterliegen. Vergessen Sie nicht, auch den Namen der Organisation, an die die Rechnung ausgestellt wird, den Namen der Bank, TIN, Korrespondenten und Kontokorrentnummern anzugeben. Füllen Sie ggf. Informationen zum Zeitpunkt der Zahlung und Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder einen Hinweis zur Vorauszahlung aus.
Schritt 3
Um unvorhergesehene Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, geben Sie auf der Rechnung die Kontakttelefonnummern des Verkäufers und des Käufers an. Dort können Sie auch Informationen zum saisonalen Verkauf einbinden oder andere Arten von Werbung hinzufügen.
Schritt 4
Wenn Sie im Namen einer Organisation und nicht im Namen eines einzelnen Unternehmers fakturieren, ersetzen Sie an der Stelle, an der die Unterschrift stehen soll, das Kästchen "Einzelunternehmer" durch "Unternehmensleiter". Nach dem Bundesgesetz "Über die Rechnungslegung" ist das Siegel und die Unterschrift des Unternehmensleiters, Buchhalters oder einer anderen verantwortlichen Person nicht unbedingt erforderlich.
Schritt 5
Finden Sie fertige Musterrechnungen online, wenn Sie keine Zeit damit verbringen möchten, diese selbst zu erstellen. Oder Sie nutzen die Hilfe von Programmen aus der 1C-Serie oder anderen, zum Beispiel das kostenlose Programm "Business Pack".
Schritt 6
Denken Sie daran, dass die Rechnung nicht rechtsverbindlich ist. Im Falle einer bestehenden Vereinbarung über die Übermittlung der Rechnung per Fax kann der Käufer diese in dieser Form bezahlen. Das Original muss jedoch anschließend der Buchhaltung des Käufers vorgelegt werden.