So Berechnen Sie Ihren Rentenbeitrag

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So Berechnen Sie Ihren Rentenbeitrag
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Video: So Berechnen Sie Ihren Rentenbeitrag

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Anonim

Beiträge zur Rentenversicherungspflicht müssen von allen juristischen Personen, auch ausländischen, die Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern abschließen, entrichtet werden. Die Rentenbeiträge werden in den versicherungstechnischen und den kapitalgedeckten Teil der Rente unterteilt. Sie können auch gegen einen Teil der UST zur Zahlung an den Bundeshaushalt erfolgen.

Rentenbeitrag berechnen
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Anleitung

Schritt 1

Diese Beiträge müssen monatlich berechnet und innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende insgesamt für alle Mitarbeiter der Organisation zahlbar sein. Vierteljährlich hat die Organisation einen Bericht über die aufgelaufenen und gezahlten Beiträge für das abgelaufene Quartal in Form einer ausgefüllten Erklärung „Berechnung der Vorauszahlungen auf Versicherungsbeiträge für die Rentenversicherungspflicht“vorzulegen.

Schritt 2

Bei der Einreichung des Jahresberichts ist der FIU für jeden Mitarbeiter „Individuelle Angaben zu Betriebszugehörigkeit, Verdienst, Einkommen und aufgelaufenen Versicherungsprämien bei der FIU der versicherten Person“zu machen. Und auch die jährliche Erklärung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung.

Schritt 3

Um die Rentenbeiträge für jeden Arbeitnehmer zu berechnen, müssen Sie die folgenden Formeln verwenden:

Gehalt des Arbeitnehmers seit Jahresbeginn * Beitragssatz zur Finanzierung des Versicherungsteils der Rente = Monatliche Zahlung der Rentenbeiträge zur Finanzierung des Versicherungsteils der Arbeitsrente

Schritt 4

Gehalt des Arbeitnehmers seit Jahresbeginn * Beitragssatz zur Finanzierung des kapitalgedeckten Teils der Rente = Monatliche Zahlung der Rentenbeiträge zur Finanzierung des kapitalgedeckten Teils der Arbeitsrente

Schritt 5

Seit Januar 2011 wurden die Versicherungsbeitragssätze für die Rentenversicherungspflicht geändert und betragen für Personen mit Jahrgang 1966 26 %. und älter zur Finanzierung des Versicherungsteils der Rente, für Personen mit Jahrgang 1967 persons und jünger - 20% für den Versicherungsteil der Rente, 6% für den kapitalgedeckten Teil.

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