Bei festgestellten Verstößen gegen die Frist für die Zahlung von Steuern an den Haushalt und außerbudgetären Mitteln, bei unvollständiger Zahlung usw. können aufgrund der Ergebnisse der Prüfung Strafen und Geldbußen erhoben werden. Die Vertragsparteien verhängen auch Strafen für Verstöße gegen die Bedingungen von Wirtschaftsverträgen (Nichteinhaltung der Lieferfrist der Ware, der vertraglichen Zahlungsfrist usw.). Die Höhe der Geldbußen und Strafen muss in den Buchführungs- und Steuerunterlagen der Organisation korrekt ausgewiesen werden.
Anleitung
Schritt 1
Spiegeln Sie in der Bilanzierung die aufgelaufenen Bußgelder und Strafen für Steuern auf das Konto 99 „Gewinne und Verluste“wider, indem Sie ein entsprechendes Unterkonto dazu eröffnen. Buchung vornehmen - Belastung von Konto 99 (Unterkonto "Strafe"), Gutschrift von Konto 68 "Berechnung von Steuern und Abgaben" (Unterkonto "Strafe"). Machen Sie eine Buchung auf dem Konto mit dem im Inspektionsbericht angegebenen Datum.
Schritt 2
Nehmen Sie keine Strafen und Strafen für Ausgaben in der Steuerbuchhaltung vor. Gemäß Artikel 270 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden diese Aufwendungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer nicht berücksichtigt.
Schritt 3
Erstellung einer Buchung, die Strafen und Bußgelder für Steuern zu außerbudgetären Mitteln in der Buchführung auf der Grundlage eines Prüfberichts oder eines Gerichtsbeschlusses widerspiegelt - Sollkonto 99 (Unterkonto "Strafe"), Habenkonto 69 "Abrechnungen mit extra -Haushaltsmittel" (Unterkonto "Strafe"). Diese Art von Ausgaben wird auch in der Steuerbuchhaltung nicht berücksichtigt (Artikel 270 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Schritt 4
Führen Sie in der Buchhaltung die Geldbußen und Strafen durch, die von den Gegenparteien wegen Verletzung der Bedingungen von Wirtschaftsverträgen aufgelaufen sind, und machen Sie eine Aufzeichnung der Buchung: Belastung von Konto 91 (Unterkonto 2 "Sonstige Ausgaben"), Gutschrift von Konto 76 (Unterkonto 2 „Abrechnungen für Forderungen“). Grundlage für die Eintragung ist ein Anspruch oder eine gerichtliche Entscheidung. In der Steuerbuchhaltung sind die Beträge, die für die Verletzung vertraglicher Verpflichtungen gezahlt wurden, zum Zeitpunkt ihrer Erfassung auf nicht betriebliche Aufwendungen zu beziehen (Artikel 265 Absatz 13, Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Schritt 5
Wenn die Organisation Geldbußen und Strafen von Gegenparteien erhält (und nicht zahlt), die ihre Verpflichtungen aus den Verträgen verletzt haben, zeigen Sie die erhaltenen Beträge auf dem Girokonto an, indem Sie Folgendes buchen:
- Belastung Konto 51 "Girokonto", Gutschrift Konto 76 (Unterkonto 2 "Verrechnungen von Forderungen");
- Sollkonto 76 (Unterkonto 2 „Abrechnungen für Forderungen“), Habenkonto 91 (Unterkonto 1 „Sonstige Erträge“).
Schritt 6
Berücksichtigen Sie in der Steuerbuchhaltung die Höhe der Geldbußen und Strafen, die zum Zeitpunkt ihrer Anerkennung durch die Schuldnerorganisation fällig werden (Artikel 250 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).