Damit eine Organisation ihre satzungsgemäßen Aktivitäten aufnehmen kann, ist ein anfänglicher Beitrag erforderlich, der von den Gründern geleistet wird. Dies können Bargeld, Material, Anlagevermögen, Wertpapiere sein. Auch Manager können einen solchen Beitrag während der gesamten Existenz der Organisation leisten. Die Größe dieses Kapitals wird nur in Rubel gemessen.
Anleitung
Schritt 1
Vor einer Änderung der Höhe des genehmigten Kapitals muss eine Versammlung abgehalten werden, die dieser Änderung zustimmt. Die Teilnehmer müssen innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum der Entscheidung der Teilnehmer einen Beitrag leisten. Danach genehmigt die Versammlung erneut den Betrag der Erhöhung des genehmigten Kapitals, dies muss jedoch spätestens einen Monat nach Fristablauf erfolgen.
Schritt 2
Wenn in Ihrem Gesellschaftsvertrag angegeben ist, dass das genehmigte Kapital unverändert bleibt, müssen Sie es in diesem Fall wiederholen. Legen Sie dazu dem Finanzamt notariell beglaubigte Dokumente in dreifacher Ausfertigung vor, nämlich:
1. Antrag auf staatliche Registrierung von Änderungen der Gründungsdokumente einer juristischen Person im Formular R13001. Der Notar muss nur die ersten 3 Blätter beglaubigen.
2. Der Beschluss der Versammlung, das genehmigte Kapital zu erhöhen.
3. Der Beschluss der Versammlung, die Gründungsdokumente zu ändern.
4. Geänderte Ausgabe des Gesellschaftsvertrags.
5. Eingang der Zahlung der staatlichen Abgabe
6. Bestätigung der Einlage in das genehmigte Kapital
Schritt 3
Erfolgt die Einlage in das genehmigte Kapital in bar und erfolgt direkt über die Kasse des Unternehmens, so wird diese durch einen eingehenden Barauftrag erstellt. Wenn über ein Girokonto, dann sind eine Quittung und ein Auszug aus dem Girokonto die Belege. Der Buchhalter muss folgende Eintragungen vornehmen: D75 "Vergleiche mit Gründern" Unterkonto 1 "Vergleiche für Einlagen in das genehmigte (Sammel-) Kapital").
Schritt 4
Wenn die Einlage in Form von Anlagevermögen erfolgt, sollte hierfür eine Bewertung dieses Vermögenswerts durchgeführt werden. Sie kann von einer unabhängigen Person beurteilt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine solche Operation durchgeführt wird, wenn die zu bewertende Immobilie 200 Mindestlöhne überschreitet. Bei der Übertragung eines Anlagevermögens muss ein Akt der Abnahme und Übertragung des OS erstellt werden. Der Buchhalter nimmt auf der Grundlage der Unterlagen die Einträge vor: D75 K80 (entspricht der Schuld des Gründers gemäß der Einlage in das genehmigte Kapital), D08 "Investitionen in das Anlagevermögen" K75 (entspricht den Anschaffungskosten des Anlagevermögens eingebracht), D01 „Anlagevermögen“K08 (die Anlage wird in Betrieb genommen).
Schritt 5
Wird der Beitrag von Wertpapieren geleistet, müssen diese zusätzlich von einem unabhängigen Gutachter bewertet werden. Handelt es sich beispielsweise bei Wechseln um Wertpapiere, so werden die Rechte daran gemäß dem Indossament übertragen. Der Buchhalter muss die Eintragungen vornehmen: D75 K80 (entspricht der Einlage des Gründers in das genehmigte Kapital), D58 „Finanzanlagen“K75 (die Einlage erfolgte durch Wertpapiere).