So Eröffnen Sie Eine Verbrauchergenossenschaft

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So Eröffnen Sie Eine Verbrauchergenossenschaft
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Video: So Eröffnen Sie Eine Verbrauchergenossenschaft

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Anonim

Eine gute Alternative zur Kreditaufnahme bei einer Bank kann der Beitritt zu einer Konsumgenossenschaft und die Aufnahme eines Kredits sein. Hier ist der Prozentsatz geringer und das Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen nimmt weniger Zeit in Anspruch. In dieser Hinsicht ist die Gründung einer Genossenschaft eine ziemlich gewinnbringende Tätigkeitsrichtung.

So eröffnen Sie eine Verbrauchergenossenschaft
So eröffnen Sie eine Verbrauchergenossenschaft

Anleitung

Schritt 1

Organisieren Sie ein Gründungstreffen mit mehr als 15 Personen oder 5 Anwaltszentren. Bei dieser Veranstaltung soll die Gründung einer Genossenschaft beschlossen werden. Es ist auch notwendig, die Charta zu genehmigen und die Leitungsgremien der Organisation auszuwählen.

Schritt 2

Schreiben und beglaubigen Sie mit einem Notar einen Antrag auf staatliche Registrierung einer Verbrauchergenossenschaft. Reichen Sie diesen Antrag zusammen mit den folgenden Dokumenten bei der Registrierungsbehörde zur Registrierung ein: eine Liste der Aktivitäten der Organisation; Eigentums- oder Pachtvertrag für die Räumlichkeiten, in denen sich die Genossenschaft befindet; Passdaten und TIN der Gründer oder ein Auszug aus dem Unified State Register of Legal Entities für juristische Personen; Passdaten und TIN des Leiters der Organisation.

Schritt 3

Nach Erhalt der Anmeldeunterlagen versiegeln und eröffnen Sie ein Bankkonto. Sie müssen sich auch mit außerbudgetären Mitteln registrieren.

Schritt 4

Entwerfen und organisieren Sie ein Kontrollsystem. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Föderalen Dienst für Finanzmärkte stellen und dieser Organisation eine Kopie der Satzung der Genossenschaft, der Regeln für die interne Kontrolle und eine Anordnung zur Ernennung einer verantwortlichen Person für die Behandlung wichtiger Fragen übermitteln.

Schritt 5

Treten Sie einer Selbstregulierungsorganisation von Verbrauchergenossenschaften bei. Gemäß Artikel 44 Teil 3 des Bundesgesetzes vom 18. Juli 2009 Nr. 190-FZ "Über die Kreditkooperation" müssen Sie dies spätestens drei Monate nach Gründung der Organisation tun. Vor dem Beitritt zu einer Selbstregulierungsorganisation hat eine Genossenschaft kein Recht, neue Mitglieder der Gesellschaft aufzunehmen und Gelder von Aktionären anzuziehen. Geschieht dies nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, so kann die Genossenschaft auf Antrag des ermächtigten Bundesorgans aufgelöst werden.

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