Bis Zu Welcher Höhe Sind Einlagen Versichert?

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Anonim

Obwohl die Anlage von Geldern auf Bankeinlagen unter Berücksichtigung der Inflation nicht so viel Einkommen bringen kann, hat diese Anlagemethode einen unbestreitbaren Vorteil: Einlagen bei Banken sind versichert. Mit welcher Versicherungssumme kann gerechnet werden?

Bis zu welcher Höhe sind Einlagen versichert?
Bis zu welcher Höhe sind Einlagen versichert?

Das Einlagensicherungssystem wurde in Russland im Jahr 2004 auf der Grundlage des Bundesgesetzes Nr. 177-FZ vom 23. Dezember 2003 "Über die Versicherung von Einlagen von Privatpersonen bei Banken der Russischen Föderation" gegründet. Ihr Hauptziel war und ist der Schutz der Rechte und legitimen Interessen von Personen, die vorübergehend kostenlose Gelder bei Banken der Russischen Föderation anlegen und damit das heimische Bankensystem unterstützen. Die Idee des Einlagensicherungssystems besteht darin, dass im Falle von finanziellen Schwierigkeiten oder sogar Insolvenz der Bank, bei der die Person Gelder hinterlegt hat, dieser eine der Höhe des Einlagenbetrags entsprechende Versicherungsentschädigung erhält. Darüber hinaus setzt das Einlagensicherungssystem sogar einen Ausgleich von Zinsen auf die Einlage voraus, die aufgrund der zwischen ihm und dem Einleger geschlossenen Vereinbarung zum Zeitpunkt des Konkurses der Bank hätten auflaufen müssen.

Der Höchstbetrag der versicherten Einlage

Die Höhe der im System versicherten Gelder wird durch Artikel 11 des Bundesgesetzes Nr. 177-FZ vom 23. Dezember 2003 "Über die Versicherung individueller Einlagen bei Banken der Russischen Föderation" festgelegt. Heute beträgt dieser Wert 700 Tausend Rubel. Gleichzeitig betrug die Grenze dieses Betrags zunächst bei der Verabschiedung des Gesetzes nur 100 Tausend Rubel, wurde jedoch später wiederholt erhöht. Derzeit wurde der Staatsduma der Russischen Föderation ein Gesetzentwurf zur Erhöhung der versicherten Einlagen auf 1 Million Rubel vorgelegt.

Einlagensicherung bei einer bestimmten Bank

Artikel 6 des Bundesgesetzes Nr. 177-FZ vom 23. Dezember 2003 "Über die Versicherung von individuellen Einlagen bei Banken der Russischen Föderation" legt fest, dass die Teilnahme der in unserem Land tätigen Banken am Einlagensicherungssystem obligatorisch ist. Daher müssen laut Gesetz alle Einlagen bei jeder Bank versichert werden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist es jedoch nicht überflüssig, sicherzustellen, dass die von Ihnen gewählte Bank Mitglied der Einlagensicherung ist. Dies kann persönlich in der Geschäftsstelle der Bank oder auf der Website der Organisation erfolgen, wo das grafische Logo "Einlagen sind versichert" vorhanden sein muss.

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