Das Verfahren zur Ausgabe von Anleihen ist ziemlich gut formalisiert und umfasst mehrere Stufen. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Begebung von Schuldverschreibungen frühestens ab dem dritten Jahr des Bestehens der Gesellschaft zulässig ist und die Feststellung des Jahresabschlusses für zwei Geschäftsjahre Voraussetzung ist.
Es ist notwendig
- - Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation;
- - Bundesgesetz vom 22.04.96, Nr. 39-FZ "Über den Wertpapiermarkt";
- - Standards für die Emission von Wertpapieren und die Registrierung von Prospekten.
Anleitung
Schritt 1
Beginnen Sie mit der Entwicklung eines Konzepts für eine Anleiheemission. Das Konzept sollte die Gesamtentwicklungsstrategie der Organisation, die Ziele der Emission, eine detaillierte Beschreibung mehrerer Optionen für die Emission sowie den Plan für die Einführung von Anleihen in den sekundären Wertpapiermarkt berücksichtigen. Auch die Suche nach einem potenziellen Investor am Wertpapiermarkt ist von großer Bedeutung.
Schritt 2
Treffen Sie nach der Entwicklung eines allgemeinen Konzepts für die Ausgabe von Anleihen eine informierte Entscheidung über die Ausgabe von Anleihen oder über eine begründete Ablehnung der Ausgabe (wenn beispielsweise die Analyse zeigt, dass dieses Verfahren keinen Nutzen bringt). Die Ausgabe und Platzierung von Anleihen fällt in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats (bei einer Aktiengesellschaft) bzw. in die Zuständigkeit der Hauptversammlung der Teilnehmer (bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Schritt 3
Bestimmen Sie bei einer positiven Entscheidung über die Ausgabe von Anleihen die Anzahl und den Nennwert der Wertpapiere; Verfahren und Fälligkeit von Anleihen; Art der Platzierung (geschlossenes oder offenes Abonnement); Platzierungspreis der Anleihen und andere Bedingungen.
Schritt 4
Bestimmen Sie den Personenkreis, unter dem Sie Anleihen platzieren möchten, wenn es sich um eine Privatzeichnung handelt.
Schritt 5
Bestimmen Sie den Anteil der Anleiheemission, die Unmöglichkeit der Platzierung, die es ermöglicht, die Emission als ungültig zu betrachten (dieser Anteil darf nicht weniger als 75% der Emission betragen).
Schritt 6
Erstellen Sie eine Liste der Immobilien, für die Anleihen bezahlt werden können, wenn die Zahlung nicht in bar, sondern auf andere Weise erfolgt.
Schritt 7
Genehmigen Sie die Entscheidung, Anleihen auszugeben. Die Genehmigung erfolgt spätestens sechs Monate nach der Entscheidung über die Platzierung der Schuldverschreibungen. Der Beschluss wird vom Verwaltungsrat oder seinem Ersatzleitungsorgan genehmigt. Das Dokument mit dem Ausgabebeschluss muss das Datum der Unterzeichnung enthalten und mit dem Siegel des Ausstellers versehen sein.
Schritt 8
Bereiten Sie einen Prospekt vor. Bei einer Platzierung im offenen Abonnement ist dessen staatliche Registrierung erforderlich. Wird eine geschlossene Zeichnung von Anleihen im Personenkreis von mehr als 500 erwartet, ist zusätzlich eine Prospektregistrierung erforderlich. Die Registrierung des Prospekts erfolgt in der Regel gleichzeitig mit der Registrierung der Anleiheemission.
Schritt 9
Einreichen von Dokumenten für die staatliche Registrierung der Anleiheemission. Dies sollte spätestens drei Monate nach Billigung des Beschlusses über die Emission oder spätestens einen Monat nach Billigung des Prospekts erfolgen. Die für die Registrierung zuständige Stelle entscheidet innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen.
Schritt 10
Fahren Sie nach Erhalt einer positiven Entscheidung über die Registrierung mit der Platzierung von Anleihen fort. Die Platzierung erfolgt zu den im eingetragenen Beschluss über die Ausgabe von Schuldverschreibungen festgelegten Bedingungen. Der Vermittlungszeitraum darf ein Jahr ab dem Datum der Registrierung nicht überschreiten.
Schritt 11
Am Ende des Vermittlungszeitraums legen Sie der Registrierungsbehörde einen Bericht über die Ergebnisse der Ausstellung vor. Hierfür steht ein Monat ab Ende des Vermittlungszeitraums zur Verfügung. Der Bericht muss vom Exekutivorgan der Gesellschaft (gemäß der Satzung) sowie vom Hauptbuchhalter der ausgebenden Gesellschaft genehmigt werden.