Das Anlagevermögen nutzt sich mit der Zeit ab. Deshalb schreiben einige Organisationen diese Mittel ab. Die Entsorgung kann sowohl aufgrund von körperlicher Abnutzung als auch moralisch erfolgen. Das Verfahren zur Abschreibung des Anlagevermögens ist in den Methodenleitlinien zur Bilanzierung des Anlagevermögens geregelt.
Anleitung
Schritt 1
Erteilen Sie zunächst eine Anordnung zur Ernennung einer Kommission zur Bewertung der Immobilie, einschließlich der Beamten, einschließlich des Hauptbuchhalters, der Verantwortlichen für diese Objekte und anderer leitender Positionen. Diese Personen sollten die Möglichkeit einer weiteren Nutzung der Immobilie prüfen.
Schritt 2
Bevor sie mit der Inspektion des Objekts beginnen, müssen alle Unterlagen dafür vorbereitet werden, beispielsweise ein technischer Pass, eine Inventarkarte und andere Dokumente.
Schritt 3
Darüber hinaus führt die Kommission eine Inspektion durch, bei der die Gründe ermittelt werden, die zur Entsorgung geführt haben, beispielsweise der Betriebszustand der Anlage, Naturkatastrophen. Zu den Aufgaben der Kommission gehört es auch, die Täter zu identifizieren und die Höhe des immateriellen Schadens vorzuschlagen.
Schritt 4
Wenn es möglich ist, einzelne Teile der Ausrüstung zu verwenden, bestimmt die obige Zusammensetzung auch deren Verfügbarkeit und schätzt die Kosten nach Marktindikatoren.
Schritt 5
Alle Ergebnisse der Veräußerung des Anlagevermögens werden in Form einer Abschreibung des Anlagevermögens (Formular Nr. OS-4 oder OS-4a oder OS-4b) ausgestellt. Dieses Dokument muss von allen Mitgliedern der Kommission unterschrieben werden. Erstellen Sie gegebenenfalls einen Anhang zum Gesetz, beispielsweise mit Angabe der Gründe, die diesen oder jenen Arbeitsunfall verursacht haben.
Schritt 6
Danach muss dieser Akt vom Leiter der Organisation genehmigt werden. Dies erfolgt über eine formlose Bestellung.
Schritt 7
Übergeben Sie alle Dokumente an die Buchhaltung. Mitarbeiter dieser Abteilung müssen Änderungen an Inventarkarten vornehmen, dh den Abgang von Anlagevermögen vermerken und dies auch in der Buchhaltung berücksichtigen. Dies geschieht wie folgt:
D01 „Sachanlagen“K01 „Sachanlagen“Unterkonto „Abgang von Anlagevermögen“- die Anschaffungskosten des abgegangenen Anlagevermögens wurden abgeschrieben;
D02 "Abschreibung des Anlagevermögens" К01 Unterkonto "Anlagevermögen" "Abgang des Anlagevermögens" - der Abschreibungsbetrag wurde abgeschrieben;
D91 „Sonstige Erträge und Aufwendungen“K01 Unterkonto „Anlagevermögen“„Abgang von Anlagevermögen“- der Restwert des Anlagevermögens wurde in den nicht betrieblichen Aufwand abgeschrieben;
D91 "Sonstige Erträge und Aufwendungen" K23 "Nebenproduktionen", 69 "Abrechnungen für Sozialversicherungen und Sicherheiten", 70 "Abrechnungen mit Mitarbeitern auf Entgelt" - Abschreibung der Kosten aus der Abschreibung des Anlagevermögens;
D10 "Materialien" K91 "Sonstige Erträge und Aufwendungen" - spiegelt die Materialkosten wider, die in die Buchhaltung übernommen wurden und nach dem Abgang des Anlagevermögens verbleiben.